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OLG Köln, 04.07.2011 - II-4 UF 200/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führung eines Beweises durch Vorbringen neuer Beweismittel und Tatsachen in der Beschwerdeinstanz in einer Familienstreitsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 115
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Unterhaltsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 10.09.2010 - 13 F 141/10
- OLG Köln, 04.07.2011 - II-4 UF 200/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1447
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten …
Vielmehr kann dort neuer Tatsachenvortrag nach § 115 FamFG als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es dem Beschwerdeführer möglich gewesen wäre, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu halten (BT-Drucksache 16/6308 S. 206; OLG Köln NJW-RR 2011, 1447 Tz. 3-4). - OLG Hamm, 19.09.2013 - 4 UF 259/12 Hinzukommt, dass der Vortrag des Antragstellers zur Verspätung so pauschal und nicht unter Beweis gestellt ist, dass diese von ihm zu beweisende Behauptung - ihn trifft der volle Beweis für die unverschuldete Verspätung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2011 - 4 UF 200/10, BeckRS 2011, 19026) - als nicht erheblich dargelegt, geschweige denn unter Beweis gestellt, angesehen werden kann.