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   OLG Köln, 04.11.1987 - 2 Wx 40/87   

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https://dejure.org/1987,10866
OLG Köln, 04.11.1987 - 2 Wx 40/87 (https://dejure.org/1987,10866)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1987 - 2 Wx 40/87 (https://dejure.org/1987,10866)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1987 - 2 Wx 40/87 (https://dejure.org/1987,10866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35; GBO § 51; BGB § 2363
    Namentliche Benennung der Nacherben im Nacherbenvermerk notwendig; Nachweis der Nacherbfolge durch Erbschein bei nicht namentlicher Benennung der Nacherben in notariellem Erbvertrag

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2363; GBO §§ 35, 51
    Erbrecht; Inhalt des Nacherbenvermerks; Nachweis der Berechtigung des Nacherben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.1987 - 2 Wx 40/87
    Erachtet das Grundbuchamt aber die Erbfolge hierdurch nicht als ausreichend nachgewiesen, so kann es die Vorlage eines Erbscheines verlangen (§ 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO), wenn verbleibende Zweifel und Unklarheiten zu ihrer Klärung Ermittlungen und Feststellungen tatsächlicher Art erfordern (BayObLG Rpfleger 1983, 104 f mwN); solche Ermittlungen anzustellen, ist das Grundbuchamt nämlich weder verpflichtet, noch berechtigt (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 104 f).

    Gleichwohl ist das Grundbuchamt verpflichtet, die Nacherben mit Namen einzutragen, und demzufolge berechtigt, von der Antragstellerin die Vorlage eines Erbscheines zu verlangen (OLG Hamm Rpfleger 1966, 19; BayObLG Rpfleger 1983, 104 mwN); dies ergibt sich aus § 15 GBV, wonach die Berechtigten in dem Grundbuch mit vollem Namen und im übrigen so genau wie möglich zu bezeichnen sind.

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20

    Die Beweiserleichterung des § 35 Abs. 3 GBO verlangt - neben der Einhaltung der

    Eine zweifelsfreie Auslegung dieser Urkunde in dem Sinne, dass die Antragstellerin Erbin nach der zuletzt verstorbenen Eigentümerin geworden sei, war dem Grundbuchamt nicht möglich (vgl. OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; BayObLGZ 1982, 449; Krause, in: Meikel, GBO 35. Aufl. § 35 Rn. 118).

    Von weiteren notwendigen Ermittlungen, die Sache des Nachlassgerichtes wären und zu denen das Grundbuchamt weder berechtigt noch verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255; OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; KG, OLGE 44, 88, 89; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 40), hat es unter diesen Umständen ebenfalls zu Recht abgesehen.

  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    2 Z 68/73">BayObLGZ 1974, 1 [6]; BayObLG Rpfleger 1995, 249; Senat, MittRhNotK 1988, 44; OLG Hamm, NJW 1969, 798; f; OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., § 35, Rdn. 126; Demharter, a.a.O., § 35, Rdn. 39; Hermann, a.a.O., § 35, Rd. 74; Meikel/Roth, a.a.O.).
  • OLG Rostock, 02.01.2013 - 3 W 81/12

    Grundbuchverfahren: Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des

    Die namentliche Eintragung von Nacherben im Grundbuch bewirkt dagegen keinen öffentlichen Glauben dahingehend, dass ein Grundstückserwerber darauf vertrauen könnte, dass die aus dem Grundbuch ersichtlichen Nacherben die einzigen seien (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 04.11.1987 - 2 Wx 40/87 -, zitiert nach Juris), denn die Vermutungen des § 891 BGB gelten nicht für im Grundbuch mögliche Eintragungen, die keine Rechte betreffen.
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