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   OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14   

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https://dejure.org/2015,63384
OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14 (https://dejure.org/2015,63384)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.2015 - 11 U 48/14 (https://dejure.org/2015,63384)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 2015 - 11 U 48/14 (https://dejure.org/2015,63384)
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Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann können die Mindestsätze der HOAI wirksam unterschritten werden? (IBR 2017, 562)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss beweisen, dass keine Kostenobergrenze vereinbart wurde! (IBR 2017, 563)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Dazu gehören bei Architektenverträgen u.a. die Bausumme bzw. die darauf fußenden anrechenbaren Kosten (BGH, a.a.O.; BGH BauR 2003, 1061, 1062).

    Aus den in einem Bauantrag enthaltenen Kostenangaben allein ergeben sich die für eine vertragliche Festlegung erforderlichen Willenserklärungen nicht; ihnen kann allenfalls indizielle Wirkung zu kommen, da der von einem Architekten erstellte Bauantrag regelmäßig keine für den Bauherrn bestimmten Willenserklärungen enthält und nicht der Bestimmung des einzuhaltenden Kostenrahmens dient (BGH BauR 2003, 1061, 1062; BGH MDR 1997, 636).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Gemäß § 286 Abs. 1 ZPO hat das Gericht "unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht für wahr zu erachten ist." Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH NJW 2008, 2845; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 286 Rdn. 19, jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen einer von ihm übernommenen Grundlagenermittlung gehört nach der Rechtsprechung auch die Klärung der Frage, ob die von ihm zu erstellenden Pläne für den Auftraggeber finanzierbar sind (zuletzt: BGH BauR 2013, 982, 983; BGH BauR 2005, 400 ff. = NJW-RR 2005, 318 ff.), weshalb ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten in Betracht kommt, wenn dieser den Auftraggeber unzutreffend über die voraussichtlichen Baukosten berät (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZR 3/12

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zu einer zutreffenden

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen einer von ihm übernommenen Grundlagenermittlung gehört nach der Rechtsprechung auch die Klärung der Frage, ob die von ihm zu erstellenden Pläne für den Auftraggeber finanzierbar sind (zuletzt: BGH BauR 2013, 982, 983; BGH BauR 2005, 400 ff. = NJW-RR 2005, 318 ff.), weshalb ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten in Betracht kommt, wenn dieser den Auftraggeber unzutreffend über die voraussichtlichen Baukosten berät (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 319/78

    Architektenhonorar: Beweislast

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Geht es um die Vergütung des Architekten und verweigert der Bauherr eine Honorarzahlung für die Vorplanung mit der Begründung, diese habe die von ihm beziffert vorgegebenen Baukosten erheblich überschritten und sei deshalb unbrauchbar, muss der Architekt für die Höhe seines das Honorar unter Zugrundelegung des vom Bauherrn behaupteten Limits überschreitenden Anspruchs beweisen, dass die Kosten für den geplanten Bau nicht in der vom Auftraggeber behaupteten Weise beschränkt worden sind (BGH NJW 1980, 122; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl., 2012, Rn. 195).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Ein solcher kann nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 1997, 677, 679) angenommen werden, wenn solche Umstände vorliegen, die das Vertragsverhältnis in dem Sinne deutlich von den übrigen Vertragsverhältnissen unterscheiden, dass ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist; etwa, wenn die Leistung des Architekten einen besonders geringen Aufwand erfordert oder etwa bei engen Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art oder etwa bei der mehrfachen Verwendung einer Planung.
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
    Aus den in einem Bauantrag enthaltenen Kostenangaben allein ergeben sich die für eine vertragliche Festlegung erforderlichen Willenserklärungen nicht; ihnen kann allenfalls indizielle Wirkung zu kommen, da der von einem Architekten erstellte Bauantrag regelmäßig keine für den Bauherrn bestimmten Willenserklärungen enthält und nicht der Bestimmung des einzuhaltenden Kostenrahmens dient (BGH BauR 2003, 1061, 1062; BGH MDR 1997, 636).
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