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OLG Köln, 05.01.2018 - I-5 U 65/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an ein Krankenhaus vertreten durch seinen geschäftsführenden Vorstand
- rewis.io
- RA Kotz
Versäumnisurteil - Umdeutung einer Verteidigungsanzeige in Einspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 339 Abs. 1
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an ein Krankenhaus vertreten durch seinen geschäftsführenden Vorstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 31.03.2017 - 12 O 479/16
- OLG Köln, 05.01.2018 - I-5 U 65/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 821
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 27.04.2001 - 10 UF 60/01
Einspruch gegen Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2018 - 5 U 65/17
Diese Unterstellung geht auch aus Kostengründen zu weit [vgl. zu Vorstehendem etwa: OLG Köln, 10 UF 60/01 sowie 10 WF 41/01, veröffentlicht in Juris, Juris.Rn. 5 ff., 5]. - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 133/93
Ermittlung des notwendigen Inhalts einer Einspruchsschrift
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2018 - 5 U 65/17
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung [§ 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO]; dies gilt trotz des Umstandes, dass die spezielle Frage, ob eine Verteidigungsanzeige in einen Einspruch gegen ein zwischenzeitlich ergangenes Versäumnisurteil umgedeutet werden kann, höchstrichterlich noch nicht entschieden worden ist; denn der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Anforderungen an einen Einspruch und den Inhalt der Einspruchsschrift sehr streng nach den gesetzlichen Vorgaben richten und dass insoweit im Hinblick auf das Gebot der Rechtssicherheit auch die gesetzlich vorgesehenen Fristen streng einzuhalten sind [vgl. insoweit etwa: BGH, Urteil vom 9. Juni 1994, IX ZR 133/93, Juris-Rn. 6 ff., insb. - OLG Braunschweig, 09.05.1994 - 2 WF 37/94
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2018 - 5 U 65/17
Zwar ist es vom Ansatz her durchaus möglich, eine fehlerhafte Prozesserklärung in eine zulässige und wirksame Prozesserklärung umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht [vgl. hierzu etwa: OLG Braunschweig, 2 WF 37/94, FamRZ 1995, 237, Juris-Rn. 7 m. w. N.].