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   OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97   

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https://dejure.org/1998,11331
OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97 (https://dejure.org/1998,11331)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1998 - 12 U 177/97 (https://dejure.org/1998,11331)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1998 - 12 U 177/97 (https://dejure.org/1998,11331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung der Mängel von Beschlüssen des Aufsichtsrats und/oder Vorstands einer Genossenschaft auf deren Wirksamkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung über die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen; Einhaltung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 881
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97
    Rspr. und Schrifttum gehen deshalb seit langem (und vom BGH NJW 1993, 2307, 2309 bestätigt) davon aus, daß inhaltlich oder verfahrensmäßig fehlerhafte (und damit "unrechtmäßige" oder "rechtswidrige") Beschlüsse dieser Organe grundsätzlich nichtig sind.
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87

    Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97
    Da der angefochtene Beschluß in Ausführung der Satzung lediglich die korporationsrechtlichen Beziehungen der Genossen zu der Beklagten regelt und keine gesonderten schuldrechtlichen Beziehungen zu ihnen begründet oder ändert, scheidet eine Überprüfung des Beschlusses an den Maßstäben des AGB-Gesetzes nach dessen § 23 I letzte Alternative aus (vgl. BGH 103, 219, 224 = NJW 1988, 1729, 1730).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 77/95

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ausschließung eines Genossenschafts-Mitglieds

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97
    a) Die Klägerin wird allerdings (entgegen der von der Berufung vertretenen Auffassung) nicht durch die in der Entscheidung BGHZ 132, 84 = NJW 1996, 1765, 1768 = DB 1996, 1273 aufgestellten Grundsätze daran gehindert, einen derartigen Verstoß mit dem Ziel der Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses im vorliegenden Rechtsstreit geltend zu machen.
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1998 - 12 U 177/97
    In Rspr. und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit darüber, daß eine Entscheidung über die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen nicht beliebig zulässig ist, sondern die Pflichtbeteiligung dort ihre Grenze hat, wo die Größenordnung schlechthin wirtschaftlich nicht vertretbar ist und für die Mitglieder unzumutbar wäre (BGH BB 1978, 1134; OLG Oldenburg WM 1992, 1105, 1108; Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland a.a.O. § 16 RN 25 u. Müller, GenG, 2. Aufl. 1991, § 7a RN 31 u. § 16 RN 20, jeweils m.w.N), wobei auch eine Rolle spielt, inwieweit zusätzliche Belastungen für den Genossen bei dem Erwerb der Mitgliedschaft voraussehbar waren.
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