Rechtsprechung
OLG Köln, 05.03.2018 - I-5 U 98/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung wegen unterbliebener Anordnung von Maßnahmen bei Verdacht einer Sepsis
- rewis.io
- medizinrechtsiegen.de
Ererbter Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund groben Behandlungsfehlers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 844; BGB § 1922
Schmerzensgeld bei baldigem Tod wegen eines grob fahrlässig nicht behandelten septischen Schocks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung wegen unterbliebener Anordnung von Maßnahmen bei Verdacht einer Sepsis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 94 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Übersehen eines septischen Schocks/Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.07.2016 - 25 O 302/13
- LG Köln, 15.09.2016 - 25 O 302/13
- OLG Köln, 05.03.2018 - I-5 U 98/16
Papierfundstellen
- VersR 2019, 423
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
Diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteil vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, iuris Rdn. 7, abgedruckt in VersR 2001, 847 ff., …und Beschluss vom 6.3.2012 - VI ZR 167/11, iuris Rdn. 3, abgedruckt in RuS 2012, 461 f., jeweils m.w.Nachw.).Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht abschließend geklärt (BGH, Urteil vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, iuris Rdn. 8, abgedruckt in VersR 2001, 847 ff.).
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist, sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt oder wenn der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (BGH, Urteile vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03, iuris, Rdn. 16, abgedruckt in BGHZ 159, 48 ff. …und vom 8.1.2008 - VI ZR 118/06, iuris Rdn. 11, abgedruckt in VersR 2008, 490 ff.). - BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben …
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist, sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt oder wenn der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (…BGH, Urteile vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03, iuris, Rdn. 16, abgedruckt in BGHZ 159, 48 ff. und vom 8.1.2008 - VI ZR 118/06, iuris Rdn. 11, abgedruckt in VersR 2008, 490 ff.).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10
Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
bb) Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 139/10, iuris Rdn. 8 m.w.Nachw., abgedruckt in VersR 2012, 362 f.). - BGH, 06.03.2012 - VI ZR 167/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer Feststellungsklage …
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
Diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH…, Urteil vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, iuris Rdn. 7, abgedruckt in VersR 2001, 847 ff., und Beschluss vom 6.3.2012 - VI ZR 167/11, iuris Rdn. 3, abgedruckt in RuS 2012, 461 f., jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15
Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2018 - 5 U 98/16
Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 8.11.2016 - VI ZR 594/15, iuris Rdn. 13 m.w.Nachw., abgedruckt in VersR 2017, 165 ff.).
- LG Offenburg, 28.08.2020 - 3 O 390/16
Arzthaftung: Ersatz des Unterhaltsschadens aufgrund eines Befunderhebungsfehlers …
Die Klägerin ist nicht gehalten, ihre Klage in eine Leistungs- und Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05. März 2018 - I-5 U 98/16 -, Rn. 51, juris).Als Orientierung wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Wahrscheinlichkeit von unter 5 % genannt (OLG Köln, Urteil vom 05. März 2018 - I-5 U 98/16 -, Rn. 39, juris).
d) Die Frage, in welcher Höhe der Klägerin Unterhalt entgangen ist, in im vorliegenden Verfahren nicht - auch nicht teilweise - zu klären (OLG Köln, Urteil vom 05. März 2018 - I-5 U 98/16 -, Rn. 55, juris).
- OLG Dresden, 04.05.2022 - 4 W 251/22
Die für den Lauf der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis des Patienten in …
Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (BGH…, Urteil vom 8.11.2016 - VI ZR 594/15, juris Rdn. 13 m. w. Nachw., abgedruckt in VersR 2017, 165 ff.; OLG Köln, Urteil vom 05. März 2018 - I-5 U 98/16 -, Rn. 65, juris).Ob - wie in Teilen der Rechtsprechung angenommen wird - die für den Verjährungsbeginn in einer Arzthaftungssache erforderliche Kenntnis des Patienten zwingend eine solche fachgutachterliche Stellungnahme voraussetzt (dafür wohl OLG Köln, Urteil vom 5.3.2018, 5 U 98/16 - juris), bedarf hier keiner Entscheidung.