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   OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08   

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https://dejure.org/2009,20979
OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08 (https://dejure.org/2009,20979)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2009 - 23 U 9/08 (https://dejure.org/2009,20979)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 23 U 9/08 (https://dejure.org/2009,20979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 589 Abs. 2
    Haftung des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche wegen Verunreinigung durch den Unterpächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08

    Verhältnismäßigkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08
    Die vom Beklagten zur Stützung seines gegenteiligen Standpunktes herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 18.12.2008 - 5 U 104/08 - überzeugt nicht.

    Die Revision hat der Senat im Hinblick auf die rechtsgrundsätzliche Frage der Bestimmung der Unverhältnismäßigkeitsgrenze des § 251 Abs. 2 BGB bei ökologischen Schäden zugelassen, die auch Gegenstand der nichtrechtskräftigen Entscheidung des OLG Hamm vom 18.12.2008 - 5 U 104/08 - ist.

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05

    Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08
    Diese Maßstäbe gelten für den Ersatz von Umweltschäden auch außerhalb des von UmweltHG und GenTG erfassten Bereichs, wobei letztlich dahinstehen kann, ob dies aus einer Analogie zu den genannten Vorschriften folgt (in diese Richtung etwa Salje, UmweltHG, § 16 Rdn. 15; wohl auch Oetker und Palandt/Grüneberg jew. a.a.O.; dagegen Kohler in: Staudinger, BGB, Umwelthaftungsrecht, Bearb. 2005, § 16 UmweltHG Rdn. 15; offen lassend BGH NJW 2006, 1424, 1425) oder aus einer entsprechend dem Leitbild der §§ 16 Abs. 1 UmweltHG und 32 Abs. 7 GenTG weiterentwickelten Auslegung des § 251 Abs. 2 BGB (so wohl Kohler a.a.O.).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08
    So können bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden dem Schuldner sonst unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein (BGH NJW 1988, 699, 700 = MDR 1988, 213; OLG Celle NJW-RR 2004, 1681).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08
    Darauf, ob die Kläger zu befürchten haben, dass sie behördlich in vollem Umfang auf Beseitigung des kontaminierten Bodenmaterials in Anspruch genommen werden können oder ob diese Inanspruchnahme nach den vom BVerfG aufgestellten Maßstäben auf den Verkehrswert der beeinträchtigten Grundstücksfläche begrenzt wäre (dazu BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573), kommt es nicht entscheidend an.
  • OLG Celle, 08.07.2004 - 11 U 46/04

    Verlangen des zur Herstellung einer Sache erforderlichen Geldbetrags statt der

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08
    So können bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden dem Schuldner sonst unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein (BGH NJW 1988, 699, 700 = MDR 1988, 213; OLG Celle NJW-RR 2004, 1681).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 11 O 493/11

    Leistungsbegehren aus einem Haftpflicht-Vermögensschadens-Versicherungsvertrag

    Gegen dieses Urteil legten die L GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin vor dem OLG Düsseldorf Berufung ein (I-23 U 9/08).
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