Rechtsprechung
OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Erbrecht Pflichtteil Form Entziehung Voraussetzungen Verzeihung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 2333 Nr. 2, 2336 Abs. 2, 2337 Abs. 2
Erbrecht Pflichtteil Form Entziehung Voraussetzungen Verzeihung - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2314 Abs. 1 S. 1, 2333 Nr. 2, 5, 2336 Abs. 2
Angabe des Grundes für die Pflichtteilsentziehung im Testament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkrete Angabe des Grundes einer Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Nr. 2 BGB in einer letztwilligen Verfügung unter Mitteilung des Kerns des zugrundeliegenden Sachverhalts als Wirksamkeitserfordernis; Annahme einer Verzeihung i.S.v. § 2337 BGB auch bei schlüssiger Kundgabe der ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2333 Nr. 2, § 2336 Abs. 2, § 2337 Abs. 2
Pflichtteilsentziehung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung; Form der Entziehung, Voraussetzungen der Verzeihung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.11.1996 - 15 O 499/95
- OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83
Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung
Auszug aus OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96
Hierfür ist erforderlich, daß der Erblasser sich mit seinen Worten auf bestimmte konkrete Vorgänge unverwechselbar festlegt und den Kreis der in Betracht kommenden Vorfälle praktisch brauchbar eingrenzt (vgl. BGHZ 94, 36).Hierauf weist auch der Bundesgerichtshof in seiner oben zitierten Entscheidung hin (BGHZ 94, 36, 40) und läßt überdies ausdrücklich sowohl die Frage offen, ob diese Auffassung im Jahre 1919 zutreffend gewesen sei, als auch, ob sie gegebenenfalls noch den heutigen Verhältnissen gerecht würde.
- RG, 20.02.1919 - IV 367/18
Entziehung des Pflichtteils durch Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung in der …
Auszug aus OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96
Der Beklagte vertritt in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf eine ältere Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 95, 24) die Auffassung, die Besonderheiten des Streitfalls machten die Beschreibung bestimmter konkreter Vorfälle überflüssig.
- OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
Beratungspflichten eines erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts; …
Die von dem Kläger gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln (1 U 111/96), das sich diesen Erwägungen anschloß, zurückgewiesen.In diesem Zusammenhang kann auch offenbleiben, ob der Kläger den einzigen, von ihm annähernd konkretisierten Vorfall, bei dem Mitte des Jahres 1991 die Erblasserin gegen die Heizung gestoßen worden sein soll, angesichts seines wechselnden und in den Einzelheiten auch bezüglich der benannten Zeugin U widersprüchlichen Vortrages überhaupt hinreichend substantiiert und beweiszugänglich vorgetragen hat; einen hinreichend substantiierten Vortrag hat bereits das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 5.6.1997 (1 U 111/96 = 15 O 499/95) bezweifelt.