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   OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17   

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OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17 (https://dejure.org/2018,62332)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2018 - 18 U 122/17 (https://dejure.org/2018,62332)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 18 U 122/17 (https://dejure.org/2018,62332)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
    Maßgebend bleibt allerdings auch in diesem Zusammenhang, dass der Kläger die Zustellung der Klage nicht durch nachlässiges Verhalten um mehr als 14 Tage verzögert (vgl. nur BGH, Urt. v. 3. September 2015 - III ZR 66/14 -, NJW 2015, S. 3101 [3102, Rn. 19]).

    Denn die erste Vorschussanforderung vom 17. Februar 2017 (vgl. Bl. Ia GA) ist seinem Prozessbevollmächtigten zugeleitet worden, und dem Kläger ist dementsprechend zunächst eine Zuleitungsfrist und sodann eine einerseits mit Rücksicht auf die beträchtliche Höhe des Vorschusses, andererseits aber im Hinblick auf die besondere Situation der bekanntermaßen fristgebundenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage zu bemessende kurze Erledigungsfrist zuzubilligen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. September 2015 - III ZR 66/14 -, NJW 2015, S. 3101 [3102, Rn. 19]).

  • LG Köln, 03.08.2017 - 91 O 7/17
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3. August 2017 - 91 O 7/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Köln vom 3. August 2017 - 91 O 7/17 - abzuweisen.

  • BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08

    Frist bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterversammlungsbeschlüsse der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
    Von der gesetzlichen, auf die GmbH in der Regel entsprechend (vgl. dazu die stillschweigende Abkehr von der Leitbild-Rspr. und die zuletzt strenge Formulierung in BGH, Urt. v. 13. Juli 2009 - II ZR 272/08 -, NZG 2009, S. 1110) anzuwendenden Regelung in § 246 Abs. 1 AktG unterscheidet sich § 7 Abs. 5 S. 1 GV allerdings nicht lediglich durch die darin vorgesehene längere Anfechtungsfrist, sondern nach dem insofern eindeutigen Wortlaut der Satzungsbestimmung - "... Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann nur innerhalb von sechs Wochen geltend gemacht werden.
  • LG Berlin, 11.10.2016 - 91 O 68/15

    Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Fortführung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
    a) Die im ersten Rechtszug und bis zur mündlichen Verhandlung noch zweifelhafte gesetzliche Vertretung der Beklagten durch den Geschäftsführer A hat anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Senat insofern geklärt werden können, als festgestellt worden ist, dass das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. April 2017 - 91 O 68/15 - über die Nichtigerklärung des die Abberufung des Gesellschafters A als Geschäftsführer betreffenden Gesellschafterbeschlusses zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist und der Gesellschafter A dementsprechend die Beklage als Geschäftsführer gesetzlich zu vertreten vermag (§ 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
    Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, so dass auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abgestellt wird, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (vgl. etwa BGH, VU v. 25. September 2015 - V ZR 203/14 -, NJW 2016, S. 568 [Rn. 9] m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Denn diese dürfte sich einer Vielzahl vergleichbarer Ansprüche gegenüber gesehen haben, deren Weitergabe an die Beklagte zu 2) keineswegs stets und vollumfänglich binnen kurzer Frist gelingen musste (OLG Köln, Beschluss v. 20.12.2017 - 18 U 122/17, juris Rn. 44).
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