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   OLG Köln, 05.08.2009 - I-2 U 190/08   

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OLG Köln, 05.08.2009 - I-2 U 190/08 (https://dejure.org/2009,7972)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2009 - I-2 U 190/08 (https://dejure.org/2009,7972)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2009 - I-2 U 190/08 (https://dejure.org/2009,7972)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.06.1972 - IV ZR 118/71

    Pflicht eines Testamentsvollstreckers zur Auskunftserteilung und

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Anspruch aus den §§ 2218, 666 BGB auch dem Nachfolger im Amt als Testamentsvollstrecker zusteht und daß sich der frühere Testamentsvollstrecker gegenüber diesem Anspruch auch nicht darauf berufen könne, schon dem oder den Erben Rechnung gelegt zu haben (vgl. BGH NJW 1972, 1660).

    Damit ist der Kläger derzeit Testamentsvollstrecker über den Nachlass der N.H.B.T. Zugleich ist er damit aktivlegitimiert: Der neue Testamentsvollstrecker kann gegenüber einem aus dem Amt geschiedenen Testamentsvollstrecker dieselben Ansprüche geltend machen, wie sie den Erben gegenüber einem ausgeschiedenen Vollstrecker zustehen (vgl. BGH NJW 1972, 1660).

    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83).

  • OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Der von dem Verfahren Betroffene ist auf die Abwehr eines ihm ungerechtfertigt erscheinenden Vorwurfs mit den Mitteln beschränkt, die ihm die jeweilige Verfahrensordnung, hier die StPO, zur Verfügung stellt (allgM, vgl. nur BGH NJW 2004, 449; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rn. 37 und 104, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Widerrufs- oder Unterlassungsanspruch kommt in derartigen Fällen nur ganz ausnahmsweise dann in Betracht, wenn sich das Verhalten als sittenwidrig darstellt und mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. BGH NJW 2004, 449).

  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Nur unter besonderen Umständen werden von diesem Grundsatz Ausnahmen angenommen, wenn ein tatsächlich und rechtlich enger Zusammenhang besteht und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten entgegenstehen (vgl. zuletzt noch BGH NJW 2007, 1753 unter Verweis auf frühere, gleichlautende Entscheidungen; Musielak-Heinrich, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 33 Rn. 26).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Dieses setzt eine gegenwärtige Unsicherheit durch ernstliches Bestreiten oder Behaupten von Ansprüchen voraus (vgl. BGH NJW 1986, 2507; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 256 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 11.12.1992 - 2 U 911/92

    Anfechtbarkeit eines Anerkenntnisurteiles; Testamentsvollstrecker als Partei

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Darüber hinaus ist nach Beendigung des Amtes der ehemalige Testamentsvollstrecker dafür nicht mehr passiv legitimiert (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 462).
  • OLG Köln, 17.02.1989 - 20 U 103/88

    Treuhänder; Rechenschaftspflicht; Bauherrenmodell; Treugeber; Gesamtabrechnung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Die Rechenschaftspflicht erschöpft sich nicht in einer Darstellung des Ist-Zustandes der laufenden Verwaltung, sondern muss auch die Entwicklung zu ihm im Einzelnen aufzeigen (OLG Köln, NJW-RR 1989, 528).
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Gegenüber Ansprüchen auf Auskunft und Rechnungslegung besteht kein Zurückbehaltungsrecht wegen noch nicht befriedigter Auslagenersatzansprüche (vgl. RGZ 102, 110; BGH NJW 1978, 1157; Staudinger-Martinek, BGB, Neubearbeitung 2006, § 666 Rn. 16).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Insoweit besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass ein Erlass bzw. Verzicht nicht zu vermuten ist und im Zweifel eine dahingehende Erklärung eng auszulegen ist (BGH, FamRZ 1981, 763; BGH, NJW 1994, 379 [380]; BGH, NJW-RR 1996, 237; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 397 Rn 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.08.1992 - 7 W 35/92

    Vollstreckung; Urkunde; Vorlegung von Urkunden; Titel; Schuldner-Verurteilung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83).
  • BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03

    Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
    Der dem Beklagte derzeit nur drohende Nachteil, möglicherweise (derzeit) unberechtigt Rechenschaft ablegen zu müssen, wiegt weniger schwer als der Schaden aus der weiteren Verzögerung der Entscheidung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses (vgl. hierzu auch BVerfGK 1, 28 ff.).
  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

  • RG, 19.04.1921 - III 543/20

    Zurückbehaltungsrecht eines Dienstberechtigten gegenüber dem Anspruch des

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

  • OLG Köln, 07.12.1987 - 2 W 175/87
  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

    Hieraus folgt für einen Antrag wie den hier in Rede stehenden, dass der Antragsteller - hier die Antragstellerin - die von ihm geforderten Belege im Antrag so genau bezeichnen muss, dass der Umfang der Verpflichtung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2015, 1046, 1047, m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 5. August 2009 - 2 U 190/08 -, juris, Rdnr. 68; OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 943, 944, m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10

    Rückzahlungsansprüche einer Erbengemeinschaft gegen den Sonderverwalter wegen

    Zwar hat der Kläger grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm zu den zu erteilenden Auskünften die Belege vorgelegt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.08.2009, I-2 U 190/08 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1660); diese müssen aber so genau bestimmt sein, dass die Herausgabe oder Vorlage auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Köln a.a.O. unter Hinweis auf BGH MDR 1983, 650; OLG Köln MDR 1993, 83 [OLG Köln 27.08.1992 - 7 W 35/92] ).
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