Rechtsprechung
OLG Köln, 05.08.2013 - I-2 Wx 193/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 10.05.2013 - 49 VI 349/11
- AG Siegburg, 13.05.2013 - 49 VI 349/11
- OLG Köln, 05.08.2013 - I-2 Wx 193/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 234
- FamRZ 2014, 687
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16
Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren
Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).
- OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14
Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung
Die Möglichkeit, dass das Gericht in dem Ausgangsbeschluss eine stillschweigende Entscheidung zu den Kosten getroffen hat, muss ausgeschlossen sein (…Keidel=Meyer-Holz, a. a. O.; OLG München FGPrax 2012, 137; OLG Köln FGPrax 2013, 234). - OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22
Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren
Deshalb kann die Ergänzung einer Hauptsacheentscheidung im Kostenpunkt nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht aus dem Schweigen des Kostenbeschlusses zu dieser Frage ergibt, dass insoweit keine Entscheidung getroffen werden sollte (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13, FGPrax 2013, 234; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FGPrax 2012, 137 ;… Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 43 Rn. 10 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23 Geht man mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass - wenn ein im Nachlassverfahren ergangener Beschluss weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch enthält - darin regelmäßig die nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung liegt, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen - hier also § 22 Abs. 1 GNotKG - Anwendung finden sollen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2016 - 21 W 15/16; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2014 - 15 W 273/14), dann hätte der Beschwerdeführer zur Erreichung seines Rechtsschutzziels gegen den amtsgerichtlichen Feststellungsbeschluss vom 29.12.2020 binnen der einmonatigen Frist ab Zustellung (hier also bis zum 15.02.2021) Beschwerde einlegen müssen, was er nicht getan hat.
- OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23
Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im …
Geht man mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass - wenn ein im Nachlassverfahren ergangener Beschluss weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch enthält - darin regelmäßig die nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung liegt, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen - hier also § 22 Abs. 1 GNotKG - Anwendung finden sollen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2016 - 21 W 15/16; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2014 - 15 W 273/14), dann hätte der Beschwerdeführer zur Erreichung seines Rechtsschutzziels gegen den amtsgerichtlichen Feststellungsbeschluss vom 29.12.2020 binnen der einmonatigen Frist ab Zustellung (hier also bis zum 15.02.2021) Beschwerde einlegen müssen, was er nicht getan hat. - OLG Köln, 28.10.2019 - 2 Wx 312/19
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einem …
Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG München FGPrax 2012, 1405 f.).