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   OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08   

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https://dejure.org/2009,1880
OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08 (https://dejure.org/2009,1880)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2009 - 15 U 174/08 (https://dejure.org/2009,1880)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 15 U 174/08 (https://dejure.org/2009,1880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von antisemitisch-antizionistischen Statements als Meinungsäußerungen; Ermittlung der inhaltlichen Aussagekraft des Begriffs Antisemitismus; Berücksichtigung des Rechts der freien Meinungsäußerung; Beurteilung einer herabsetzenden Äußerung als ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Schmähkritik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Henryk M. Broder obsiegt im sog. Antisemitismus-Streit

  • faz.net (Pressebericht, 06.01.2009)

    Antisemitismus-Streit: Sieg für Broder

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Publizist darf im Internet offenen Brief mit kritischen Aussagen veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Veröffentlichung von offenen Briefen mit kritischen Aussagen erlaubt

  • taz.de (Pressebericht)

    Broder siegt im Antisemitismus-Streit

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Henryk M. Broder obsiegt im sogenannten Antisemitismus-Streit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Veröffentlichung von offenen Briefen mit kritischen Aussagen erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Schmähkritik: Henryk M. Broder obsiegt im sog. Antisemitismus-Streit - Zulässigkeit der freien Rede geht vor Persönlichkeitsrecht

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 697
  • GRUR-RR 2009, 318 (Ls.)
  • MMR 2009, 265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08

    Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 03.09.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 366/08 - abgeändert.

    Die am 27.06.2008 erlassene einstweilige Verfügung (Beschluss) der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 366/08 - wird unter vollumfänglicher Abweisung des ihr zugrundeliegenden Antrags vom 26.06.2008 insgesamt aufgehoben.

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer finden ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähung der angegriffenen Person handelt (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3274; BGH, NJW 2002, 1192 - "Käse-Vergleich" - jeweils m. w. Nachw.).

    Eine herabsetzenden Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3274; BGH, NJW 2002, 1192 - jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer finden ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähung der angegriffenen Person handelt (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3274; BGH, NJW 2002, 1192 - "Käse-Vergleich" - jeweils m. w. Nachw.).

    Eine herabsetzenden Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3274; BGH, NJW 2002, 1192 - jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Diese, dem Verfügungsbeklagten "ungünstigste", nicht fernliegende Deutungsvariante ist der Beurteilung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsbegehrens zugrunde zu legen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär/Manfred Stolpe"; BVerfG, NJW 2006, 3769 -"Babycaust"-).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Diese, dem Verfügungsbeklagten "ungünstigste", nicht fernliegende Deutungsvariante ist der Beurteilung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsbegehrens zugrunde zu legen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär/Manfred Stolpe"; BVerfG, NJW 2006, 3769 -"Babycaust"-).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Als Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage kann sie sich aber auf die Zulässigkeit der freien Rede berufen (BVerfG, NJW 1985, 787 f - "Schwarzer Sheriff"-; BVerfG, NJW 1984, 1741 - jeweils m. w. Nachw.), der gegenüber das Persönlichkeitsrecht der Klägerin im Streitfall zurücktreten muss.
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Die Meinungsäußerungsfreiheit, mit welcher nicht die Ermittlung der "Wahrheit" gewährleistet werden soll, sondern die Möglichkeit, seiner subjektiven Meinung in der Öffentlichkeit Ausdruck zu verleihen, muss daher die Äußerung eines abwertenden Urteils über einen anderen im Grundsatz auch dann zulassen, wenn die Kritik auf die Unterrichtung über die Grundlagen ihrer Wertung verzichtet (BGH, NJW 1974, 1762 - "Deutschland-Stiftung"-).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
    Als Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage kann sie sich aber auf die Zulässigkeit der freien Rede berufen (BVerfG, NJW 1985, 787 f - "Schwarzer Sheriff"-; BVerfG, NJW 1984, 1741 - jeweils m. w. Nachw.), der gegenüber das Persönlichkeitsrecht der Klägerin im Streitfall zurücktreten muss.
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Denn die Meinungsäußerungsfreiheit, mit welcher nicht die Ermittlung der "Wahrheit" gewährleistet werden soll, sondern die Möglichkeit, seiner subjektiven Meinung Ausdruck zu verleihen, muss die Äußerung eines abwertenden Urteils über einen anderen im Grundsatz auch zulassen, wenn die Kritik selbst auf die Unterrichtung über die Grundlagen ihrer Wertung verzichtet; maßgeblich kann nur - was dann ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zu klären ist - sein, ob für die kritische Meinungsäußerung überhaupt ein sachlicher Ansatzpunkt besteht oder ob ihr auch vom Standpunkt des Äußernden jede Grundlage fehlt (st. Rspr., vgl. etwa nur BGH v. 18.06.1974 - VI ZR 16/73, NJW 1974, 1762, 1763 - Deutschland-Stiftung; BVerfG v. 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, NJW 1983, 1415 - NPD von Europa; Senat v. 06.01.2009 - 15 U 174/08, NJW-RR 2009, 697, 698; OLG Nürnberg v. 17.07.2019 - 3 W 1470/19, BeckRS 2019, 15781 Rn. 26; LG Augsburg v. 17.08.2017 - 022 O 560/17 BeckRS 2017, 125365 Rn. 20).
  • LG Augsburg, 17.08.2017 - 22 O 560/17

    Unterlassung einer negativen Bewertung auf einer Internetplattform

    Zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch seine Meinung aussprechen zu können, ohne diese erklären zu müssen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 6.1.2009, Az.: 15 U 174/08).
  • OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
    Eine Verurteilung wegen Beleidigung ohne Vornahme einer Abwägung der in Frage stehenden Rechtsgüter verletzt den Verurteilten in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG, wenn die ehrverletzende Äußerung nicht allein auf die Diffamierung des Betroffenen, sondern auch auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielt (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274 = NStZ 2006, 31), wobei sich ein Sachbezug nicht notwendig aus der Äußerung selbst ergeben muss (vgl. OLG Köln Urt. v. 06.01.09 - 15 U 174/08).
  • LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 545/09

    Ohne Anhaltspunkt darf "taz" Musikband nicht als antisemitisch benennen

    Bei der Äußerung, die Band des Klägers sei für ihre antisemitischen Texte bekannt, geht es für den maßgebenden Durchschnittsleser erkennbar um eine pauschale subjektive Einschätzung des Tuns des Klägers innerhalb der musikalischen Szene durch den Autor (ihm ist die Band als antisemitisch bekannt) und nicht um die Behauptung, dass eine bestimmte Anzahl der Bevölkerung die Texte des Klägers als antisemitisch befunden hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 697 [OLG Köln 06.01.2009 - 15 U 174/08] -699 und LG Köln, AfP 2008, 534-537, zit. nach juris Rdnr. 23; LG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1200-1202, zit. nach juris Rdnr. 2).

    Für eine Schmähung, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund stehen muss (VerfGH Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2009, AfP 2009, 368-371, zit. nach juris Rdnr. 18; OLG Köln, NJW-RR 2009, 697-699, zit. nach juris Rdnr. 7), fehlt es an ausreichenden Anhaltspunkten, denn die Äußerung steht im Zusammenhang mit der sachlichen Bewertung des "Rosa-Luxemburg-Kongresses", speziell mit der Problematik, dass die Äußerungen von ... im rechten Spektrum teils positiv interpretiert worden seien, weshalb auch Rechte bei der Veranstaltung anwesend waren, was wiederum zu der geschilderten Attacke mit Bierflaschen geführt habe.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 15 SaGa 2250/10

    Unterlassung von Äußerungen - unzulässige Klagehäufungen im vorläufigen

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird teilweise generell die erforderliche Sachdienlichkeit der Klagehäufung verneint (OLG Köln 06.01.2009 - 15 U 174/08 - NJW-RR 2009, 697 Rn. 9).
  • LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen

    Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (OLG Köln, 15 U 174/08; BVerfG NJW 2003, 3760).
  • LG Gera, 05.05.2021 - 3 O 1317/17
    Zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, seine Meinung aussprechen zu können, ohne diese erklären zu müssen (OLG Köln, Urteil vom 06.01.2009, Aktenzeichen 15 U 174/08).
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