Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3904
OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01 (https://dejure.org/2002,3904)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2002 - 27 UF 182/01 (https://dejure.org/2002,3904)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2002 - 27 UF 182/01 (https://dejure.org/2002,3904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen Ehegatten für Scheidungsverfahren; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Bedürftigkeit und der die Billigkeit der Vorschusszahlung ergebenden Umstände; Erheblich höhere Leistungsfähigkeit ; Ausscheiden des Anspruchs beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 1360 a Abs. 4

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a
    Familienrecht: Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1585
  • FamRZ 2003, 97 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.08.1994 - 25 WF 151/94

    Leistungsfähigkeit der Prozeßkostenhilfe; Getrennte Haushalte;

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01
    Die Verwertung des Vermögensstammes kann von dem Unterhaltsschuldner zur Deckung eines Prozesskostenvorschusses nur ausnahmsweise verlangt werden, so etwa, wenn der Einsatz eines verhältnismäßig geringen Teils des Vermögens die mit dem Vermögen verbundene wirtschaftliche Sicherung nicht nennenswert beeinträchtigt (OLG Köln FamRZ 1995, 941= MDR 1995, 751; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1149).
  • OLG Hamm, 30.01.1990 - 9 UF 355/89
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01
    Danach ist ein Anspruch ausgeschlossen, wenn ein nicht unerhebliches eigenes Einkommen zur Verfügung steht, mag auch der Verpflichtete über ein höheres Einkommen verfügen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1286; AG Warendorf FamRZ 1999, 165; Staudinger-Hübner/Voppel § 1360 a Rdn. 74).
  • AG Warendorf, 26.11.1997 - 9 F 326/97

    Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01
    Danach ist ein Anspruch ausgeschlossen, wenn ein nicht unerhebliches eigenes Einkommen zur Verfügung steht, mag auch der Verpflichtete über ein höheres Einkommen verfügen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1286; AG Warendorf FamRZ 1999, 165; Staudinger-Hübner/Voppel § 1360 a Rdn. 74).
  • OLG Zweibrücken, 13.10.1998 - 5 UF 47/98

    Zahlung eines Prozesskostenvorschusses für das Berufungsverfahren; Verwertung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 182/01
    Die Verwertung des Vermögensstammes kann von dem Unterhaltsschuldner zur Deckung eines Prozesskostenvorschusses nur ausnahmsweise verlangt werden, so etwa, wenn der Einsatz eines verhältnismäßig geringen Teils des Vermögens die mit dem Vermögen verbundene wirtschaftliche Sicherung nicht nennenswert beeinträchtigt (OLG Köln FamRZ 1995, 941= MDR 1995, 751; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1149).
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

    Je leistungsfähiger der Unterhaltsverpflichtete ist, desto geringere Anforderungen sind an die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu stellen ( OLG Köln, Urteil vom 6. März 2002, Az. 27 UF 182/01 , NJW-RR 2002, 1585; MünchKommBGB/Weber-Monecke, a.a.O., Rn. 23; Staudinger/Voppel (2018) BGB, § 1360a Rn. 74).
  • AG Weilburg, 27.09.2002 - 24 F 1018/02 EA-Nr. 1

    Zahlung von rückständigem und laufendem Trennungsunterhalt; Antrag auf

    Wird der unterhaltspflichtige Ehegatte auf Zahlung von Quotenunterhalt in Anspruch genommen (hier sogar in Höhe von 50 %), besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses (Scholz, in: Wendl-Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Auflage, § 6 Randnummer 27 in Verbindung mit Randnummer 11 f.; OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - 27 UF 182/01 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht