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   OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09   

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https://dejure.org/2009,14228
OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,14228)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2009 - 2 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,14228)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2009 - 2 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,14228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 223; ; StPO § 251

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55; StPO § 223; StPO § 251
    Voraussetzungen für ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht bei Sorge um die persönliche Unversehrtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09
    Allerdings kann das Gericht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht innerhalb der §§ 223, 251 StPO prüfen, ob von der Vernehmung eines Zeugen aus Rechtsgründen abgesehen werden kann, wenn ihm oder seiner Familie Gefahr für Leib und Leben droht und anderweitige ausreichende Schutzmöglichkeiten nicht bestehen (zu vgl. BGH NStZ 1993, 350; NStZ 1984, 31).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 10/93

    Voraussetzungen für Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09
    Allerdings kann das Gericht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht innerhalb der §§ 223, 251 StPO prüfen, ob von der Vernehmung eines Zeugen aus Rechtsgründen abgesehen werden kann, wenn ihm oder seiner Familie Gefahr für Leib und Leben droht und anderweitige ausreichende Schutzmöglichkeiten nicht bestehen (zu vgl. BGH NStZ 1993, 350; NStZ 1984, 31).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09

    Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Der Senat hat zur Frage des Auskunftsverweigerungsrechts in seinem Beschluss vom 17.02.2009 (2 Ws 63/09 betreffend den Angeschuldigten N.; s. a. SenE v. 17,.03.2009 - 2 Ws 87/09 betreffend den Angeschuldigten M.) unter Bezugnahme auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt:.
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