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   OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07   

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https://dejure.org/2008,3773
OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § BGB §§ 305 c Abs. 2, 307; PrKG § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 u. 3; UKlaG §§ 1, 3 Abs. 1, 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandsklage gegen einen Energieversorger auf Unterlassung von Klauseln zur Bindung des Erdgaspreises an den Heizölpreis sowie zur Preisanpassungsbefugnis i.R. allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bindung des Erdgaspreises an den Heizölpreis als kontrollfähige ...

  • Bund der Energieverbraucher

    Berufung gegen die Unterlassung der Preisgleitklausel wird abgewiesen.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit einer HEL-Preisgleitklausel

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; PrKG § 1 Abs. 1; ; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1; ; UKlaG § 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame Preisänderungsklausel des Gaslieferanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Das Landgericht hat den im Wege der Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Klägers (§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG) einschließlich ihrer Veröffentlichungsbefugnis (§ 7 UKlaG) bejaht, weil die in Rede stehenden Klauseln - jedenfalls in ihrer im Verbandsprozess zu Grunde zu legenden kundenfeindlichsten Auslegung (st. Rspr.: BGH, NJW 2007, 1054 [Tz. 23] m.w.N.; vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 1 UKlaG Rn. 4; Ulmer / Brandner / Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 305c BGB Rn. 65 f., 93, Hensen, a.a.O., § 1 UKlaG Rn. 12) - den jeweiligen Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten (§ 307 BGB).

    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (2) Während der Bundesgerichtshof in seinen beiden "Flüssiggas-Urteilen" (NJW-RR 2005, 1717 [1718], sub II 3 a; NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) einen insgesamt praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum der dortigen Klauselverwender zur Erzielung zusätzlicher Gewinne zu Lasten ihrer Vertragspartner beanstandet hat, kann davon bei der hier zu beurteilenden Klausel keine Rede sein.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gewährt der pauschale Preisänderungsvorbehalt unter Nr. 2 ihrer Anlage 46 der Beklagten - entgegen den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (vgl. insbesondere BGH, NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) - einen praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum.

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).

    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (2) Während der Bundesgerichtshof in seinen beiden "Flüssiggas-Urteilen" (NJW-RR 2005, 1717 [1718], sub II 3 a; NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) einen insgesamt praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum der dortigen Klauselverwender zur Erzielung zusätzlicher Gewinne zu Lasten ihrer Vertragspartner beanstandet hat, kann davon bei der hier zu beurteilenden Klausel keine Rede sein.

    Denn obwohl die leitungsgebundene Versorgung der Verbraucher mit Erdgas und ihre Belieferung mit Heizöl nicht als gleichartig zu bezeichnen sind, stehen doch die Gasversorgungsunternehmen - wovon auch der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehen - auf dem Wärmemarkt in einem (Substitutions-) Wettbewerb mit den Anbietern konkurrierender Heizenergieträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 34] m.w.N.), so dass die Anbindung des Gaspreises an die Preisentwicklung eines dieser anderen - insoweit vergleichbaren - Energieträger nicht von vornherein unvertretbar erscheint (vgl. obiter BGH, NJW-RR 2005, 1717 [sub II 3 b] zu einer "Kohle-Lohn-Klausel").

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Gasversorgungsunternehmen ein berechtigtes Interesse daran, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an ihre Kunden weiterzugeben (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 22]).

    Denn obwohl die leitungsgebundene Versorgung der Verbraucher mit Erdgas und ihre Belieferung mit Heizöl nicht als gleichartig zu bezeichnen sind, stehen doch die Gasversorgungsunternehmen - wovon auch der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehen - auf dem Wärmemarkt in einem (Substitutions-) Wettbewerb mit den Anbietern konkurrierender Heizenergieträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 34] m.w.N.), so dass die Anbindung des Gaspreises an die Preisentwicklung eines dieser anderen - insoweit vergleichbaren - Energieträger nicht von vornherein unvertretbar erscheint (vgl. obiter BGH, NJW-RR 2005, 1717 [sub II 3 b] zu einer "Kohle-Lohn-Klausel").

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Einer Überprüfung entzogen ist damit im Ergebnis nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH. NJW 2001, 2014 [2016] m.w.N.), nicht dagegen der weite Bereich der Preisänderungsklauseln (arg. § 309 Nr. 1 BGB; Palandt / Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 307 Rn. 60).

    Zwar kann es zur notwendigen Transparenz einer Klausel gehören, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137 [143] = NJW 1999, 2279; BGHZ 147, 354 = NJW 2001, 2014 [2016]).

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (1) Ein Verstoß der Klausel gegen das aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB folgende Transparenzgebot (vgl. dazu ausdrücklich BGH, NJW 2008, 360 [Tz. 11]) ist nicht erkennbar und vom Landgericht zu Recht nicht einmal erwogen worden.

  • OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06

    Gaspreisverfahren - swb

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Wann und aus welchem Grund der Beklagten eine Preisänderung möglich sein soll, lässt die Klausel völlig offen; insbesondere fehlt es (noch weitgehender als im Fall des OLG Bremen, OLGR 2008, 1 = ZIP 2008, 28) an der Angabe jeglicher Anhaltspunkte, aus denen der Verbraucher bei Vertragsabschluss die Voraussetzungen der auf ihn zukommenden Preissteigerungen erkennen und die Berechtigung einer vom Verwender sodann vorgenommenen Erhöhung überprüfen kann.
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Eine vorformulierte Vertragsklausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders im Sinne von § 307 Abs. 1 und 2 BGB unangemessen, wenn eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen und der objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes sowie des Rechts der Europäischen Union (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1161 [1162] m.w.N.) ergibt, dass der Verwender durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 143, 104 [113] = NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774 [1775]).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).
  • LG Köln, 24.10.2007 - 26 O 91/06
    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.10.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 91/06 - teilweise abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, es bei Vermeidung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, als Erdgaslieferant im Zusammenhang mit Erdgaslieferverträgen mit Verbrauchern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die in der Urteilsformel zu Nr. 1 1 lit. a und b aufgeführten Klauseln zu verwenden und sich bei der Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse auf diese Klauseln zu berufen, und die Klage insoweit abgewiesen.
  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

  • LG München I, 09.08.2007 - 12 O 18199/06
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, OLGR 2008, 777 = RdE 2009, 22 = ZNER 2008, 391) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Hierzu hat das Berufungsgericht - von der Revisionserwiderung unbeanstandet - festgestellt, dass der geänderte Gaspreis auf der Grundlage der Preisanpassungsklausel ohne weiteres ausgerechnet werden kann und die hierfür maßgeblichen Daten, nämlich der definierte "HEL"-Preis, der "Äquivalenzfaktor" von 0, 092 und die gesetzlich erhobenen Steuern, für die Kunden öffentlich zugänglich sind (vgl. hierzu auch OLG Rostock, RdE 2005, 171, 173; OLG Köln, ZNER 2008, 391, 392).

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegt die von den Klägern beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Köln, ZNER 2008, 391, nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08; ferner OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45 [für Klauseln in Fernwärmelieferverträgen]; aA LG München I, WuM 2008, 102).

  • OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von

    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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