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   OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16   

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https://dejure.org/2016,57375
OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16 (https://dejure.org/2016,57375)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.2016 - 19 W 9/16 (https://dejure.org/2016,57375)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 19 W 9/16 (https://dejure.org/2016,57375)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Ein Interesse des Klägers selbst an der begehrten Heraufsetzung des Streitwerts ist nicht ersichtlich, so dass das Rechtsmittel zu verwerfen ist (vgl. BGH, JurBüro 1986, 1027; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2002 - 5 W 100/02 - nach juris; Zimmermann in Binz/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 68 Rn. 16).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2002 - 5 W 100/02 - nach juris; noch weitergehender OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1022 sowie Zimmermann in Binz/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 68 Rn. 26).

  • LAG Hessen, 16.06.1964 - 5 Sa 366/63
    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Der Vergleichswert erhöht sich nur um den (Teil-) Betrag, der bei summarischer Prüfung durchsetzbar erscheint (vergleiche OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.1980 - 5 U 124/79; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.06.1964 - 5 Sa 366/63 - jeweils nach juris; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 5526 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1980 - 5 U 124/79
    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Der Vergleichswert erhöht sich nur um den (Teil-) Betrag, der bei summarischer Prüfung durchsetzbar erscheint (vergleiche OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.1980 - 5 U 124/79; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.06.1964 - 5 Sa 366/63 - jeweils nach juris; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 5526 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 1 W 15/12

    Auch unstatthafte Beschwerde nach dem GKG gebührenfrei

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2002 - 5 W 100/02 - nach juris; noch weitergehender OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1022 sowie Zimmermann in Binz/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 68 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04

    Zur Bemessung des Streitwertes eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Der Vergleichsbetrag allein ist nicht entscheidend, sondern die Frage, welcher Streit über welche Ungewissheit der Parteien beigelegt worden ist (vergleiche OLG Saarbrücken, MDR 2005, 179).
  • OLG Köln, 17.08.1998 - 25 WF 143/98

    Streitwertbemessung bei Vergleich - nicht rechtshänfige Ansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Denn ein eigener Wert ist dann nicht anzusetzen, wenn die Aufnahme in den Prozessvergleich nicht zur Regelung oder Gestaltung von Rechtsbeziehungen erfolgt, sondern wenn Rechtsbeziehungen lediglich um der Klarstellung willen in den Vergleichstext einbezogen werden (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1303).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11

    Streitwertbemessung: Mehrwert bei einem Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
    Wird ein Rechtsverhältnis nur deklaratorisch behandelt, wirkt sich dies auf den Vergleichswert nicht erhöhend aus; etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien einen besonderen Vollstreckungstitel auch für diesen Punkt schaffen wollten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 W 142/11 - nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. KV 1900 Rn. 11; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 5502).
  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Eine bloß deklaratorische Erwähnung von Rechtsbeziehungen wirkt nicht werterhöhend (OLG Köln Beschluss vom 06.06.2016 - 19 W 9/16 - Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Werden in einem Vergleich auch nicht rechtshängige Ansprüche geregelt, führt das allein noch nicht zwangsläufig zu einer Werterhöhung (2. Zivilsenat a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 6.6.2016, 19 W 9/16, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

    Nur selbständige und zwischen den Parteien auch tatsächlich in Streit stehende Ansprüche sind, sofern sie vergleichsweise im Sinne gegenseitigen Nachgebens erledigt werden, hinzu zu addieren (Senat, a.a.O.; vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2017, 366; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 19 W 9/16, juris; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 1079; Hartmann, a.a.O., KV 1900, Rn. 10).
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