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   OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16   

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https://dejure.org/2016,58275
OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16 (https://dejure.org/2016,58275)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.07.2016 - 2 Ws 405/16 (https://dejure.org/2016,58275)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 2 Ws 405/16 (https://dejure.org/2016,58275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nur bei Verhältnismäßigkeit der zu erwartenden Unterbringung im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StPO § 81 ; StGB § 62
    Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nur bei Verhältnismäßigkeit der zu erwartenden Unterbringung im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 103 AR 30/15
  • OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Die zu erwartenden Taten müssen eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, 202).

    Ergibt sich die Gefährlichkeit des Beschuldigten nicht aus dem Charakter der Anlasstaten, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der künftig zu erwartenden Taten an (BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08 -, NStZ 2008, 563:, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, 202).

  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Das gilt auch, wenn angenommen werden muss, dass der Beschuldigte in Zukunft solche Taten weiterhin in großer Zahl vornehmen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 5 StR 626/91 -, NStZ 1992, 178).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Geboten ist danach eine mit aller Sorgfalt vorzunehmende Gesamtwürdigung von Täter und Tat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) und eine Prognose, dass von dem Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Beschlüsse vom 02.07.2002 - 1 StR 194/02 -, NStZ 2002, 590, und vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 169, Urteil vom 02.03.2011 - 2 StR 550/10 -, NStZ-RR 2011, 240).
  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 194/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Geboten ist danach eine mit aller Sorgfalt vorzunehmende Gesamtwürdigung von Täter und Tat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) und eine Prognose, dass von dem Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Beschlüsse vom 02.07.2002 - 1 StR 194/02 -, NStZ 2002, 590, und vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 169, Urteil vom 02.03.2011 - 2 StR 550/10 -, NStZ-RR 2011, 240).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Weiter sind Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, ebenfalls nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - 4 StR 168/13 -, NStZ-RR 2013, 375-377).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Ergibt sich die Gefährlichkeit des Beschuldigten nicht aus dem Charakter der Anlasstaten, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der künftig zu erwartenden Taten an (BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08 -, NStZ 2008, 563:, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, 202).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2006 - 1 Ws 1/06

    Unterbringung zur Beobachtung in psychiatrischem Krankenhaus bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Es kommt vorliegend nicht maßgeblich darauf an, ob bereits allein die Weigerung des Beschuldigten an einer Mitwirkung bei einer sachverständigen Begutachtung und dem hieraus folgenden fehlenden Erkenntnisgewinn für ein Sicherungsverfahren die fehlende Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung zur Beobachtung zu begründen vermag (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2016, 3 Ws 654/15, NStZ-RR 2016, 174; OLG Rostock, Beschluss vom 02.01.2014, Ws 388/13, StV 619; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2006, 1 Ws 1/06, NStZ-RR 2006, 111 (LS); Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O. Rn. 7).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Denn die Gefahr bloßer Bedrohungen und Beleidigungen ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.011 - 2 BvR 2181/11 -, NJW 2012, 513 (514)).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Geboten ist danach eine mit aller Sorgfalt vorzunehmende Gesamtwürdigung von Täter und Tat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) und eine Prognose, dass von dem Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Beschlüsse vom 02.07.2002 - 1 StR 194/02 -, NStZ 2002, 590, und vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 169, Urteil vom 02.03.2011 - 2 StR 550/10 -, NStZ-RR 2011, 240).
  • KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15

    Strafverfahren: Vorführung des Beschuldigten vor den Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16
    Es kommt vorliegend nicht maßgeblich darauf an, ob bereits allein die Weigerung des Beschuldigten an einer Mitwirkung bei einer sachverständigen Begutachtung und dem hieraus folgenden fehlenden Erkenntnisgewinn für ein Sicherungsverfahren die fehlende Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung zur Beobachtung zu begründen vermag (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2016, 3 Ws 654/15, NStZ-RR 2016, 174; OLG Rostock, Beschluss vom 02.01.2014, Ws 388/13, StV 619; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2006, 1 Ws 1/06, NStZ-RR 2006, 111 (LS); Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O. Rn. 7).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

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