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   OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13   

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https://dejure.org/2014,24728
OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13 (https://dejure.org/2014,24728)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2014 - 5 U 137/13 (https://dejure.org/2014,24728)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2014 - 5 U 137/13 (https://dejure.org/2014,24728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Hinweis auf empfohlene Koloskopie-Vorsorgeuntersuchung unterlassen bei Risikopatient: Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines niedergelassenen Internisten und Allgemeinmediziners wegen unterbliebener Sicherheitsaufklärung über eine vorsorglich durchzuführende Kolloskopie

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines niedergelassenen Internisten und Allgemeinmediziners wegen unterbliebener Sicherheitsaufklärung über eine vorsorglich durchzuführende Kolloskopie

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines niedergelassenen Internisten und Allgemeinmediziners wegen unterbliebener Sicherheitsaufklärung über eine vorsorglich durchzuführende Kolloskopie

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung wegen unterbliebener Sicherheitsaufklärung über eine vorsorglich durchzuführende Koloskopie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Darmkrebserkrankung nach unterbliebener ärztlicher Aufklärung über Vorsorgeuntersuchung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzthaftung wegen unterbliebener Sicherheitsaufklärung über eine vorsorglich durchzuführende Koloskopie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzt versäumt bei Vorsorge Darmspieglung zu empfehlen -> 150.000 EUR Schmerzensgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzt wegen unterlassener Sicherungsaufklärung zur Zahlung von 160.000 verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Hinweis auf empfohlene Koloskopie-Vorsorgeuntersuchung unterlassen bei Risikopatient: Haftung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05

    Arzthaftung: Verletzung der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Das können durchaus auch Sicherheitshinweise sein (etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 258).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dokumentation darf nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur medizinisch motiviert sein, sie dient nicht juristischen Zwecken (BGH NJW 1999, 3408 m.w.N.) Zwingend zu dokumentieren ist, wenn ein Patient einen auf eine Sicherheitsaufklärung erfolgten Rat des Arztes ablehnt (BGH NJW 1987, 1482; BGH MDR 1997, 940; Martis-Winkardt, Arzthaftungsrecht 4. Aufl. Rn 239 ff. m.z.w.N.), was nach der umstrittenen Behauptung des Beklagten aber nicht der Fall gewesen sein soll (allerdings erscheint diese Darstellung als nicht widerspruchsfrei, wenn andererseits der Beklagte vorträgt, er könne sich an die Reaktion des Klägers auf seinen Hinweis nicht mehr erinnern).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dazu zählen die zur Sicherstellung eines Behandlungserfolgs notwendigen Schutz- und Warnhinweise, aber auch die Hinweise, die zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung dienen (std. Rechtsprechung, etwa BGHZ 107, 222; BGHZ 126, 386 ff.).
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dazu zählen die zur Sicherstellung eines Behandlungserfolgs notwendigen Schutz- und Warnhinweise, aber auch die Hinweise, die zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung dienen (std. Rechtsprechung, etwa BGHZ 107, 222; BGHZ 126, 386 ff.).
  • BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96

    Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dokumentation darf nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur medizinisch motiviert sein, sie dient nicht juristischen Zwecken (BGH NJW 1999, 3408 m.w.N.) Zwingend zu dokumentieren ist, wenn ein Patient einen auf eine Sicherheitsaufklärung erfolgten Rat des Arztes ablehnt (BGH NJW 1987, 1482; BGH MDR 1997, 940; Martis-Winkardt, Arzthaftungsrecht 4. Aufl. Rn 239 ff. m.z.w.N.), was nach der umstrittenen Behauptung des Beklagten aber nicht der Fall gewesen sein soll (allerdings erscheint diese Darstellung als nicht widerspruchsfrei, wenn andererseits der Beklagte vorträgt, er könne sich an die Reaktion des Klägers auf seinen Hinweis nicht mehr erinnern).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dokumentation darf nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur medizinisch motiviert sein, sie dient nicht juristischen Zwecken (BGH NJW 1999, 3408 m.w.N.) Zwingend zu dokumentieren ist, wenn ein Patient einen auf eine Sicherheitsaufklärung erfolgten Rat des Arztes ablehnt (BGH NJW 1987, 1482; BGH MDR 1997, 940; Martis-Winkardt, Arzthaftungsrecht 4. Aufl. Rn 239 ff. m.z.w.N.), was nach der umstrittenen Behauptung des Beklagten aber nicht der Fall gewesen sein soll (allerdings erscheint diese Darstellung als nicht widerspruchsfrei, wenn andererseits der Beklagte vorträgt, er könne sich an die Reaktion des Klägers auf seinen Hinweis nicht mehr erinnern).
  • OLG Köln, 22.09.2010 - 5 U 211/08

    Haftung eines niedergelassenen Kinderarztes für die unterbliebene

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dass eine Sicherheitsaufklärung aber so klar und eindeutig sein muss, dass der Patient ein objektives und zutreffendes Bild erhält, was ihm droht, wenn er dem Hinweis nicht folgt, hat der Senat wiederholt entschieden (OLG Köln, Urteil vom 22.9.2010, 5 U 211/08, VersR 2011, 760 ff; Urteil vom 6.6.2012, 5 U 28/10, VersR 2013, 237 ff.).
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 5 U 28/10

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei Beendigung eines stationären

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 137/13
    Dass eine Sicherheitsaufklärung aber so klar und eindeutig sein muss, dass der Patient ein objektives und zutreffendes Bild erhält, was ihm droht, wenn er dem Hinweis nicht folgt, hat der Senat wiederholt entschieden (OLG Köln, Urteil vom 22.9.2010, 5 U 211/08, VersR 2011, 760 ff; Urteil vom 6.6.2012, 5 U 28/10, VersR 2013, 237 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Dass in Fällen jüngerer Betroffener und bei längeren Leidensdauern zum Teil höhere Schmerzensgeldbeträge ausgeurteilt werden (so etwa in den vom Kläger zitierten Urteilen des OLG Köln vom 6.8.2014 (5 U 137/13) und des OLG Hamm vom 27.10.2015 (26 U 63/15)) ist schon deshalb unerheblich, weil derartige Fälle nicht mit dem Hiesigen vergleichbar sind, da, wie ausgeführt, die wesentlichen Bemessungsfaktoren abweichen.
  • LG Siegen, 13.12.2019 - 2 O 49/19

    Sittenwidrige Schädigung; Unzulässige Abschalteinrichtung; EA 189

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile v. 18.05.2016 - 5 U 1/14 - und 23.07.2008 - 5 U 28/08; OLG Köln, Urteil v. 06.08.2014, 5 U 137/13).
  • SG Marburg, 03.04.2019 - S 12 KA 303/18
    Die weitere Behandlung des Patienten sowohl durch den selben Arzt als auch durch dessen zwangsläufigen oder frei gewählten Nachfolger kann durch unzulängliche Dokumentation entscheidend erschwert werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.06.1978 - VI ZR 183/76 - BGHZ 72, 132, juris Rdnr. 27; OLG München, Urt. v. 18.01.2017 - 3 U 5039/13 - juris Rdnr. 33, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig: BGH VI ZR 49/17 - OLG Bamberg, Beschl. v. 27.11.2015 - 4 U 82/15 - GesR 2016, 492 = KHE 2015/156, juris Rdnr. 22; OLG Köln, Urt. v. 06.08.2014 - I-5 U 137/13 - juris Rdnr. 28).
  • LG Siegen, 26.01.2018 - 2 O 300/17

    Abgasskandal, Feststellungsinteresse, Sittenwidrigkeit

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile vom 18.05.2016, Az. 5 U 1/14, und vom 23.07.2008, Az. 5 U 28/08; OLG Köln, Urt. Vom 06.08.2014, Az. 5 U 137/13).
  • LG Siegen, 24.01.2020 - 2 O 105/19

    Sittenwidrige Schädigung; Abschalteinrichtung

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile v. 18.05.2016 - 5 U 1/14 - und 23.07.2008 - 5 U 28/08; OLG Köln, Urteil v. 06.08.2014, 5 U 137/13).
  • SG Marburg, 03.04.2019 - S 12 KA 141/18
    Die weitere Behandlung des Patienten sowohl durch den selben Arzt als auch durch dessen zwangsläufigen oder frei gewählten Nachfolger kann durch unzulängliche Dokumentation entscheidend erschwert werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.06.1978 - VI ZR 183/76 - BGHZ 72, 132, juris Rdnr. 27; OLG München, Urt. v. 18.01.2017 - 3 U 5039/13 - juris Rdnr. 33, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig: BGH VI ZR 49/17 - OLG Bamberg, Beschl. v. 27.11.2015 - 4 U 82/15 - GesR 2016, 492 = KHE 2015/156, juris Rdnr. 22; OLG Köln, Urt. v. 06.08.2014 - I-5 U 137/13 - juris Rdnr. 28).
  • LG Köln, 07.03.2023 - 3 O 125/20
    Orientierend herangezogen wurde für die Schmerzensgeldbemessung das zum Az.: 4 U 437/05 erlassene Urteils des Oberlandesgerichts Jena vom 23.05.2007 (Schmerzensgeld von 100.000 EUR für ein nicht erkanntes Mammakarzinom und daraus folgender verschlechterter Prognose mit leidvollen und belastenden Behandlungen) und das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 06.08.2014, Az.: 5 U 137/13 (Schmerzensgeld 150.000 EUR für verkannte Darmkrebserkrankung, die zur Metastasierung führte und die neben Chemotherapien zahlreiche Folgeoperationen mit Entfernung von Teilen der Lunge, Leber und des Darms mit sich brachte).
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