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   OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03   

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OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03 (https://dejure.org/2006,15815)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2006 - 13 U 193/03 (https://dejure.org/2006,15815)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2006 - 13 U 193/03 (https://dejure.org/2006,15815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § ... 7 Abs. 4; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 S. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 S. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 4; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; HWiG § 1; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; HWiG § 2; ; HWiG § 3; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 150 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Die Abwicklung erfolgt im Übrigen gemäß §§ 9 Abs. 2 S. 4, 7 Abs. 4 VerbrKrG nach § 3 HWiG (BGHZ 156, 46, 54 ff.; sogenannter Rückforderungsdurchgriff).

    Schon nach den Entscheidungen des BGH vom 21.07.2003 (II ZR 387/02 = BGHZ 156, 46, 51) und vom 23.09.2003 (XI ZR 135/02 = WM 2003, 2232, 2234) greift die Vermutungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG insbesondere dann ein, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte.

    Rechtsfolge der Nichtigkeit des mit dem Darlehen verbundenen Kaufvertrages ist, dass die Kläger zu 3) und 4) gegenüber der Beklagten nicht nur die Rückzahlung der Darlehen in dem Umfang verweigern können, in dem sie gegenüber der Verkäuferin zur Rückforderung berechtigt sind, sondern auch, dass sie in diesem Rahmen bereits geleistete Zahlungen zurückfordern können (vgl. BGHZ 156, 46, 54 ff).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Auch nach der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des BGH vom 07.07.2004 - V ZR 213/03 - ist diese Methode zwar die "zuverlässigste" (BGHZ 160, 8 13), ihre Anwendung setzt aber voraus, dass sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen ermitteln lässt.

    Die Kläger haben - anders als in dem der Entscheidung BGHZ 160, 8 ff. zu Grunde liegenden Fall - nicht etwa eine Eigentumswohnung erworben, sondern einen Stellplatz in einem Parkhaus.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Auch wenn es einer Einordnung als Realkredit nicht von vornherein entgegensteht, wenn die vereinbarten Zinssätze erheblich über den in der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätzen liegen (BGH WM 2003, 916, 918; 2006, 1060, 1066), kann von realkreditüblichen Bedingungen nicht mehr die Rede sein, wenn der vereinbarte Zinssatz - auch und gerade wegen der verhältnismäßig geringfügigen grundpfandrechtlichen Absicherung - dem Darlehen insgesamt das Gepräge eines Personalkredites gibt.

    Soweit die Beklagte schließlich auf die Entscheidung des BGH vom 25.04.2006 - XI ZR 219/04 - (WM 2006, 1060 ff.) hinweist, so hat der XI. Zivilsenat darin noch einmal bekräftigt, dass es für die Frage der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG maßgeblich auf die Zinshöhe ankommt und dass ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Üblichkeit der Konditionen die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze sind (a.a.O., S. 1066).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Schon nach den Entscheidungen des BGH vom 21.07.2003 (II ZR 387/02 = BGHZ 156, 46, 51) und vom 23.09.2003 (XI ZR 135/02 = WM 2003, 2232, 2234) greift die Vermutungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG insbesondere dann ein, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte.

    Dementsprechend hat auch der XI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 23.09.2003 maßgeblich darauf abgestellt, dass das Darlehen noch vor dem Immobilienkaufvertrag beantragt und der Darlehensantrag der finanzierenden Bank zugeleitet worden ist (WM 2003, 2232, 2234).

  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Als Vergleichsmaßstab kann insoweit nicht auf die weiteren Stellplätze im City-Parkhaus abgestellt werden (vgl. zu einem solchen "Sondermarkt" etwa BGH NJW 2005, 1418, 1420); Anhaltspunkte dafür, dass außer im City-Parkhaus in C. in vergleichbarer Lage in ausreichender Anzahl weitere Stellplätze verkauft wurden, fehlen und werden von der Beklagten auch nicht vorgetragen.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Auch ein Schadenseratzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegen die Beklagte, der sich aus falschen Angaben der Vermittler ergeben könnte (vgl. hierzu BGH WM 2006, 1066, 1070 f.) würde keine weitergehenden Ansprüche der Kläger zu 3) und 4) rechtfertigen, zumal die Kläger sich im Rahmen des Schadensersatzes auch ihre Steuervorteile anrechnen lassen müssten (so ausdrücklich BGH a.a.O., S. 1071).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    In diesem Rahmen ist aber anerkannt, dass keine Vorteilsausgleichung stattfindet (vgl. etwa BGH NJW 2003, 582, 584; Palandt/Sprau, Einf. § 812 Rn. 27).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Von einem besonders groben Missverhältnis in diesem Sinne ist auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung des Begünstigten (vgl. etwa BGH NJW 2002, 429, 430 f.; weitere Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 138 Rn. 34a).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Diese Voraussetzungen, die der XI. Zivilsenat in seiner von der Beklagten mehrfach in Bezug genommenen Entscheidungsserie vom 25.04.2006 noch einmal ausdrücklich bestätigt hat (vgl. BGH WM 2006, 1003, 1005), liegen vor: .
  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 193/03
    Aus dem Wortlaut der Vorschrift folgt nicht, dass das Grundpfandrecht den Kreditbetrag voll absichern muss (vgl. BGH WM 2000, 1245 ff.; WM 2002, 588 ff.).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

  • AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 1/07
    Die in § 3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen 13 U 193/03).
  • AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 647/06
    Die in § 3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen 13 U 193/03).
  • AG Essen, 19.03.2009 - 131 C 648/06
    Die in § 3 Absatz 2 Nr. 2 VerbrKrG vorgesehene Ausnahmeregelung hängt nicht davon ab, ob der vom Kreditgeber verlangte Effektivzinssatz unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt ist, sondern allein davon, ob die Darlehensbedingungen für einen Realkredit üblich angesehen werden können (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 06.09.06, Aktenzeichen 13 U 193/03).
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