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   OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00   

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https://dejure.org/2000,7985
OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00 (https://dejure.org/2000,7985)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2000 - 2 W 172/00 (https://dejure.org/2000,7985)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - 2 W 172/00 (https://dejure.org/2000,7985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 26
    Höhe des Kostenvorschusses im Verbraucher-Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.07.2000 - 2 W 140/00
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Die Frage war zwar schon Gegenstand einer früheren Entscheidung des Senats (Beschluss vom 24.07.2000 - 2 W 140/00).

    Vermögen im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO ist demgemäss das gesamte verwertbare - um Aus- und Absonderungsrechte bereinigte - Vermögen einschließlich abzusehenden künftigen Erwerbs des Schuldners, das nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zu dessen Ende voraussichtlich zur Verwertung bereitgestellt werden könnte (Senat, Beschluss vom 24.07.2000 - 2 W 140/00 - Kirchhof, a.a.O., § 26 Rn. 5).

    Das ist jedoch für sich genommen unschädlich, da § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht auf eine die Kosten deckende Anfangsliquidität der Insolvenzmasse abstellt - die im übrigen bei Anträgen auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens allenfalls in Ausnahmefällen vorkommen dürfte (Senat, Beschluss vom 24.07.2000 - 2 W 140/00).

  • AG Duisburg, 15.06.1999 - 60 IK 16/99

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut der auf die allgemeinen Vorschriften auch des Eröffnungsverfahrens der Unternehmensinsolvenz (§§ 11 bis 34 InsO) verweisenden §§ 304 Abs. 1, 306 Abs. 1 Satz 1, 311 InsO, dem systematischen Zusammenhang dieser Vorschriften und den Intentionen des Gesetzgebers (Vgl. Senat, ZIP 2000, 548, 549; AG Duisburg, NZI 1999, 373 ff, 375; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 311 Rn. 2; Nerlich/Römermann, InsO, § 304 Rn. 13; Kirchhof in HK-InsO, § 26 Rn. 3 und § 311 Rn. 2; Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, § 311 Rn. 5).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis mit der erstinstanzlichen Entscheidung übereinstimmt, findet § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muss, keine Anwendung (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rn. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rn. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rn. 15).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. hierzu: Senat, ZIP 1999, 586 [587]; HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rn. 5).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis mit der erstinstanzlichen Entscheidung übereinstimmt, findet § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muss, keine Anwendung (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rn. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rn. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rn. 15).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00

    Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 172/00
    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut der auf die allgemeinen Vorschriften auch des Eröffnungsverfahrens der Unternehmensinsolvenz (§§ 11 bis 34 InsO) verweisenden §§ 304 Abs. 1, 306 Abs. 1 Satz 1, 311 InsO, dem systematischen Zusammenhang dieser Vorschriften und den Intentionen des Gesetzgebers (Vgl. Senat, ZIP 2000, 548, 549; AG Duisburg, NZI 1999, 373 ff, 375; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 311 Rn. 2; Nerlich/Römermann, InsO, § 304 Rn. 13; Kirchhof in HK-InsO, § 26 Rn. 3 und § 311 Rn. 2; Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, § 311 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2001 - 11 W 142/01

    Beschwerde; Rechtschutzbedürfnis; Insolvenzverfahren; Abweisung mangels Masse;

    Ausreichend für eine Abweisung mangels Masse ist deshalb ein - nach gehöriger Aufklärung von Amts wegen (§ 5 Abs. 1 InsO) ermittelter - Sachverhalt, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Masse nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten zu decken (OLG Köln ZInsO 2000, 606; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Auflage, § 26 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 16.01.2002 - 2 W 1/02

    Anwendung der ZPO-Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 10 Einführungsgesetz zur

    Die bevorstehende, nur mögliche Gesetzesänderung als solche stellte für die Instanzgerichte keinen bei der Kostendeckungsprognose im Sinne der - teilweise zitierten - ständigen Senatsrechtsprechung (Vgl. Senat, NZI 2000, 217 = ZIP 2000, 548; ZInsO 2000, 606) berücksichtigungsfähigen Umstand der konkreten, zeitnahen Masseanreicherung dar.
  • OLG Köln, 03.01.2001 - 2 W 250/00
    Im vorliegenden Fall bedarf die angefochtene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Bochum vom 7. November 2000 keiner inhaltlichen Überprüfung zur Sicherung einer einheitlichen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung, denn der Senat hat zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 Satz InsO mangels Masse abzuweisen ist, wenn als Deckungsmasse ausschließlich Geldmittel in Betracht kommen, die erst aufgrund der Eröffnung gemäß § 114 Abs. 3 InsO in die Insolvenzmasse fallen, mit Beschluss vom 6.10.2000 - 2 W 172/00 -, ZinsO 2000, 606, bereits Stellung genommen.
  • AG Hamburg, 11.09.2003 - 67a IN 466/03
    Sie stehen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (hier: etwa sechs Monate, vgl. OLG Köln ZInsO 2000, 606 [OLG Köln 06.10.2000 - 2 W 172/00] ) aus dem pfändbaren Neuerwerb ( § 35 InsO ) zur Verfügung.
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