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   OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13   

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OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,51025)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2017 - 9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,51025)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,51025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung einer gerichtlichen Weisung an den Sachverständigen gem. § 404a Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 404a Abs. 1 ; ZPO § 404a Abs. 4
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung einer gerichtlichen Weisung an den Sachverständigen gem. § 404a Abs. 1 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Eine Zulassung gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO scheidet vorliegend bereits deshalb aus, da die Rechtsbeschwerde schon gar nicht statthaft wäre, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden kann (so BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 , [...] Rn. 6).

    Das gilt dann entsprechend - und erst recht - für die prozessleitenden Maßnahmen gemäß § 404a ZPO , die als ergänzende Anordnungen keiner weitergehenden Überprüfung durch Rechtsmittel unterliegen können als der eigentliche Beweisbeschluss selbst, dessen sachgerechter Ausführung sie dienen (so BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 m.w.N., [...]; OLG Bremen Beschl. v. 5.2.2013 - 5 W 7/13, BeckRS 2013, 04381, [...]; OLG Köln Beschl. v. 15.3.2011 - 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368 , [...] insb. Rn. 5 m.w.N.).

    Auch der den Antrag der Kläger vom 11.9.2017 zurückweisende Beschluss des Senats vom 14.9.2007 stellt sich somit der Sache nach als eine Ergänzung des Beweisbeschlusses vom 17.6.2014 und dessen Folgebeschlüssen dar (so auch BGH Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, BeckRS 2009, 08601, Rn. 8 [...]).

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 92/15

    Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Enthält der angefochtene Beschluss keinen Ausspruch der Zulassung, so heißt das nach allgemeiner Ansicht insbesondere auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9.6.2016 - IX ZB 92/15, BeckRS 2016, 12310, [...] m.w.N.).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO wird nur unter der Voraussetzung für zulässig erachtet, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzuges vorliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 9.6.2016 - IX ZB 92/15, BeckRS 2016, 12310, [...]).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 , [...] m.w.N.).
  • OLG Bremen, 05.02.2013 - 5 W 7/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Weisung des Gerichts an den

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Das gilt dann entsprechend - und erst recht - für die prozessleitenden Maßnahmen gemäß § 404a ZPO , die als ergänzende Anordnungen keiner weitergehenden Überprüfung durch Rechtsmittel unterliegen können als der eigentliche Beweisbeschluss selbst, dessen sachgerechter Ausführung sie dienen (so BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 m.w.N., [...]; OLG Bremen Beschl. v. 5.2.2013 - 5 W 7/13, BeckRS 2013, 04381, [...]; OLG Köln Beschl. v. 15.3.2011 - 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368 , [...] insb. Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Zwar ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass es davon Ausnahmen geben kann, sofern eine Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO begründet ist oder auf eine Gegenvorstellung die Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO auszusprechen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 19.5.2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 , [...]).
  • OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Das gilt dann entsprechend - und erst recht - für die prozessleitenden Maßnahmen gemäß § 404a ZPO , die als ergänzende Anordnungen keiner weitergehenden Überprüfung durch Rechtsmittel unterliegen können als der eigentliche Beweisbeschluss selbst, dessen sachgerechter Ausführung sie dienen (so BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 m.w.N., [...]; OLG Bremen Beschl. v. 5.2.2013 - 5 W 7/13, BeckRS 2013, 04381, [...]; OLG Köln Beschl. v. 15.3.2011 - 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368 , [...] insb. Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Köln, 05.09.2013 - 24 O 161/12
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13
    Die Kläger sind des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 5.9.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln ( 24 O 161/12) mit Schriftsatz vom 27.9.2017 zurückgenommen haben.
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