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   OLG Köln, 06.11.2014 - I-2 Wx 253/14, I-2 Wx 336/14, I-2 Wx 337/14, 2 Wx 253/14, 2 Wx 336/14   

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https://dejure.org/2014,56940
OLG Köln, 06.11.2014 - I-2 Wx 253/14, I-2 Wx 336/14, I-2 Wx 337/14, 2 Wx 253/14, 2 Wx 336/14 (https://dejure.org/2014,56940)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2014 - I-2 Wx 253/14, I-2 Wx 336/14, I-2 Wx 337/14, 2 Wx 253/14, 2 Wx 336/14 (https://dejure.org/2014,56940)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2014 - I-2 Wx 253/14, I-2 Wx 336/14, I-2 Wx 337/14, 2 Wx 253/14, 2 Wx 336/14 (https://dejure.org/2014,56940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 47 Abs. 1 Nr. 2
    Wahl des Familiennamens durch Personen irakischer Herkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.09.2014 - 31 Wx 348/14

    Personenstandsverfahren: Recht eines aus dem Irak stammenden, eingebürgerten

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2014 - 2 Wx 253/14
    Dementsprechend hat auch das OLG München entschieden, dass Personen, die nach irakischem Recht nur einen aus ihrem Vornamen, dem Vornamen ihres Vaters und ihres Großvaters väterlicherseits gebildeten Namen, nicht aber einen Bei- oder Zunamen (M) geführt haben, einen Familiennamen wählen können, wenn sich ihr Name nunmehr nach deutschem Recht richtet (OLG München, Beschluss vom 17.09.2014 - 31 Wx 348/14).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 20 W 290/19

    Angleichungserklärung bei arabischer Namenskette

    Art. 47 EGBGB ist daher grundsätzlich anwendbar (vgl. dazu etwa OLG Köln StAZ 2015, 275, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 19.03.2024 - 11 Wx 297/24

    Personenstandsregister, Irakische Staatsangehörige, Ausländisches Recht,

    Vielmehr ist die irakische Rechtswirklichkeit geprägt von einer Mischung beider Varianten der Namensführung, abhängig zum einen vom Zeitpunkt des Namenserwerbs und zum anderen von der Handhabung der namensrechtlichen Vorschriften durch die verschiedenen irakischen Behörden (Krömer StAZ 2007, 21, 22; ders. StAZ 2018, 312; Rauhmeier StAZ 2012, 1 17, 1 18; OLG München StAZ 2015, 58 juris Rn. 5; OLG Köln StAZ 2015, 275 juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 3 Wx 136/21

    Berichtigung von Einträgen in Geburtenregistern; Name eines Kindes in Fällen mit

    Das Kind, das von seinem Vater nicht anerkannt wurde, erhält allgemein einen vom Jugendgericht festgesetzten Familiennamen, in der Regel den Namen des Vaters der Mutter (s. Website des BMI, Stichwort: Familienname des Kindes nach ausländischem Recht; s. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. November 2014, 2 Wx 253/14, Rn. 20 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18

    Personenstandsverfahren: Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen

    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob bei einer aus mehreren Eigennamen zusammengesetzten Namenskette Nr. 1 oder Nr. 2 des Art. 47 Abs. 1 EGBGB heranzuziehen ist (vgl. für die Anwendung der Nr. 2 bei einer Namenskette nach irakischem Recht OLG München StAZ 2015, 58 und OLG Köln StAZ 2015, 275).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2020 - 11 W 2656/18

    Aufenthaltserlaubnis, Migration, Bescheid, Eritrea, Sorgerecht, Vaterschaft,

    3) Das OLG Köln hat am 06.11.2014, StAZ 2015, 275, zu einem Namen irakischer Herkunft, der aus einem Vornamen, dem Vornamen des Vaters und dem Vornamen des Großvaters väterlicherseits gebildet werde, entschieden, es könne ein Familienname gemäß Art. 47 Abs. 1 Nummer 2 EGBGB gewählt werden, wenn sich dieser Name nunmehr nach deutschem Recht richte; dies gelte jedenfalls dann, wenn ein Familienname gewählt werde, zu dem sozial gewichtige Bindungen bestünden und der die soziale Zuordnung eines Familiennamens erfülle (Leitsatz).
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