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   OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19   

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https://dejure.org/2020,1194
OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19 (https://dejure.org/2020,1194)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.2020 - 14 UF 194/19 (https://dejure.org/2020,1194)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 14 UF 194/19 (https://dejure.org/2020,1194)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Köln, 28.10.2019 - 312 F 280/18
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19
    Die Beschwerde der Antragstellerin vom 25.11.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.10.2019 - 312 F 280/18 - wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht hat den Anerkennungsantrag der Antragstellerin nach Einholung von Stellungnahmen des Bundesamtes für Justiz vom 18.09.2019, auf deren Inhalt vollumfänglich verwiesen wird (Bl. 30 ff. GA), mit Beschluss vom 28.11.2019 - 312 F 280/18 - zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes,

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19
    Die Rechtsfolgen der ausländischen Entscheidung müssen in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Kindesannahme nach deutschem Recht, die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll (§ 1741 BGB) oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Annehmenden verstoßen (vgl. etwa OLG Hamm, a.a.O., Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 23.04.2012 - 4 UF 185/10 - zit. nach juris, Rn. 30).
  • OLG München, 23.04.2019 - 33 UF 32/19

    Zur Anerkennung einer in Gambia ausgesprochenen Adoption

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19
    Eine dem deutschen ordre public genügende Kindeswohlprüfung erfordert, dass ein Adoptionsbedürfnis vorliegt, eine Eltern-Kind-Beziehung bereits entstanden oder ihre Entstehung zu erwarten ist und die Elterneignung der Annehmenden gegeben ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 23.04.2019 - 33 UF 32/19 -, zit. nach juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.02.2015 - 11 UF 222/14

    Anerkennung einer bereits im Jahr 1999 ausgesprochenen ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19
    Ausnahmen hiervon regelt § 109 FamFG, der zurückhaltend auszulegen ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 17.02.2015 - 11 UF 222/14 - zit. nach juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23

    Prozesskostenhilfe - Visum - Familiennachzug - Kamerun - Klärung der Identität -

    Nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG kommt die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung aber dann nicht in Betracht, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, dem sog. ordre public, offensichtlich unvereinbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 14 UF 194/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; zur Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 19 ff.).

    Zum einen dürfte die Prüfung des Kindeswohls, die der High Court vorgenommen hat, dem deutschen ordre public schon deshalb nicht genügen, weil die hierfür erforderliche Prüfung der Elterneignung entsprechend dem hiesigen Recht, die grundsätzlich nur am Lebensmittelpunkt des Annehmenden vorgenommen werden kann, nicht erfolgt ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 14 UF 194/19 - juris Rn. 7 ff.).

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