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   OLG Köln, 07.02.2008 - 15 U 106/07   

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https://dejure.org/2008,6914
OLG Köln, 07.02.2008 - 15 U 106/07 (https://dejure.org/2008,6914)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2008 - 15 U 106/07 (https://dejure.org/2008,6914)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 15 U 106/07 (https://dejure.org/2008,6914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 633 Abs. 3 a. F.; ; BGB § ... 635; ; BGB § 638; ; BGB § 651 a. F.; ; BGB § 249 Satz 2; ; HGB § 128; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3; VOB/B § 13 Nr. 3
    Haftung des Auftraggebers für Mängel vorgeschriebenen Materials

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfüllarbeiten für Gebäudeerrichtung: Verjährung - Mängelansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber wählt alternativ angebotenes Verfüllmaterial: Haftungsbefreiend vorgeschriebener Stoff? (IBR 2009, 645)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeschäden durch nicht raumbeständige Schlacke: Mitverschulden des fachkundigen Auftraggebers? (IBR 2010, 19)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verfüllarbeiten für Gebäudeerrichtung: In welcher Frist verjähren Mängelansprüche? (IBR 2009, 708)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2008 - 15 U 106/07
    Der Begriff "Vorschreiben" setzt ein eindeutiges, Befolgung heischendes Verlangen des Auftraggebers/Bestellers voraus, das dem Auftragnehmer/Unternehmer keine Wahl mehr lässt (BGHZ 91, 206; Wirth in Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 13 VOB/B Rdn. 38 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 2/12

    Baumaterial inhomogen: Auftragnehmer muss Stichproben machen!

    Eine bautechnische Verträglichkeitsprüfung bzw. Aussage über die Eignung des Materials in bautechnischer Hinsicht ist damit nicht verbunden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07, juris).

    Für die Beklagte zu 2) war insbesondere ohne weiteres ersichtlich, dass die wasserrechtliche Genehmigung keinen Ersatz für eine bautechnische Prüfung des Werkstoffes darstellt (zu den Anforderungen an die Erkundigungspflicht vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 07.02.2008, 15 U 106/07, BeckRS 2009, 25207, Ziffer III.1.).

    Allerdings ist es richtig, dass die in den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 3, 13 Abs. 3 VOB/B formulierten Regelungen, welche den dem Zivilrecht allgemein innewohnenden Grundsätzen von Treu und Glauben entspringen, auch im Rahmen von BGB-Bauverträgen, also auch dann Anwendung finden, wenn die VOB/B nicht Vertragsgegenstand geworden sind (OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07, a.a.O., Ziffer I.1.).

    Der Begriff "Vorschreiben" setzt ein eindeutiges, Befolgung heischendes Verlangen des Auftraggebers/Bestellers voraus, das dem Auftragnehmer/Unternehmer keine Wahl mehr lässt (OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07, a.a.O., Ziffer I.1.).

    Hat der Architekt sich aber vor diesem Hintergrund für die von der Beklagten zu 2) alternativ angebotene (billigere) genehmigte Schlacke als Verfüllmaterial entschieden, so stellt sich das selbst dann nicht als "Vorgabe" im Sinne der eingangs dargestellten, den Unternehmer von der Mängelhaftung befreienden Regelungen dar, wenn der Architekt dieses Material sodann auswählt (OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07; a.a.O., Ziffer I.1.).

    Handelt es sich bei dem Schlackenmaterial aber um ein inhomogenes, in seiner jeweiligen Mischung Schwankungen unterfallendes Produkt, so hat die Beklagte zu 2) Anlass gehabt, sich zumindest durch Stichproben zu vergewissern, dass die Mischung "stimmt" und für den konkreten Verwendungszweck geeignet ist (OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07; a.a.O., Ziffer I.2.).

    Selbst wenn es für den Hochbau keine entsprechenden Publikationen gab, so war es nur ein kleiner - wenn nicht sogar ein sich geradezu aufdrängender - gedanklicher Schritt zu der Erkenntnis, dass sich die für den Straßenbau diskutierten Probleme möglicherweise auch bei der Verwendung im Rahmen des Hochbaus stellen könnten (OLG Köln , Urteil vom 07. Februar 2008, 15 U 106/07; a.a.O., Ziffer I.2.).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Die von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (zu vgl. OLG Köln , NJW-RR 2007, 821 822; OLG Köln , IBR 2009, 645 = BeckRS 2009, 25207) und Düsseldorf (zu vgl. OLG Düsseldorf , BauR 2004, 99 ff.) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.

    Anders als in dem vom Oberlandesgericht Köln (zu vgl. OLG Köln , IBR 2009, 645) entschiedenen Fall gab es hier auch keine allgemeine Eignungsdiskussion, die das Vertrauen der Klägerin in eine ordnungsgemäße Leistung der Beklagten hätte in Frage stellen können.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 161/10

    NU kontrolliert seinen NU nicht: AN muss Kontrolle übernehmen!

    Ungeachtet der Tatsache, dass der Beklagte unstreitig nicht etwa den Baustoff für das von der Klägerin herzustellende Werk vorgegeben hat, sondern lediglich einen Unternehmer benannt hat, der das Material beschaffen kann, läge ein "Vorschreiben" im Sinne der §§ 4 Nr. 3, 13 Nr. 3 VOB/B, die im Rahmen von Treu und Glauben auch bei den dem BGB unterfallenden Bauverträgen anwendbar sind (vgl. OLG Köln Urteil vom 07.02.2008, Aktenzeichen 15 U 106/07, zitiert nach juris, dort Rn. 29 m.w.N.), nur vor, wenn ein eindeutiges, Befolgung erforderndes Verlangen des Auftraggebers gegeben wäre, das dem Unternehmer keine Wahl mehr lässt (vgl. wie vor, Rn. 31).
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