Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtskraft Teilklage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus abgetretenem Recht hinsichtlich der Nichterfüllung eines Werkvertrages; Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns bezogen auf bestimmte Monate
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.04.1996 - 20 O 298/94
- OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
"Grundsätzlich braucht ein Kläger, der einen bezifferten Anspruch geltend macht, nicht zu erklären, er behalte sich die darüber hinausgehenden Ansprüche vor, denn das ergibt sich schon daraus, daß die Rechtskraft nur den im Prozeß geltend gemachten Anspruch ergreift, der gemäß § 308 ZPO durch den Klageantrag beschränkt wird (vgl. BGHZ 34, 337, 340).Die Rechtsprechung hat zwar Ausnahmen anerkannt, etwa für einen Anspruch auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung (BGHZ 34, 337) oder wenn der Kläger im Erstprozeß die Höhe eines Schadensersatzanspruches in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte (RG Warn. 1925, 138).
- BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
Zulässigkeit einer Teilklage
Auszug aus OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der u.a. ausgeführt hat [BGH - XII ZR 128/93 - 15.06.94; DRsp-ROM Nr. 1994/3086] = EzFamR BGB § 1378 Nr. 6 = MDR 1995, 69 = NJW 1994, 3165]:.Die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist aber auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet und daher teilbar (vgl. BGH NJW 1994, 3165 u. Ziff. 1); die Klägerin konnte ihn auch auf einzelne Monate beschränken.
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83
Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus
Auszug aus OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
Die Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalt, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (BGHZ 85, 373; Senatsurteil BGHZ 93, 330, 334 m.w.N.). - BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84
Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer
Auszug aus OLG Köln, 07.03.1997 - 19 U 119/96
Diese zu Sonderfällen ergangenen Entscheidungen lassen aber - wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden hat (Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - NJW 85, 2825, 2826) - den dargelegten Grundsatz unberührt.".