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   OLG Köln, 07.03.2017 - I-15 U 7/17   

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https://dejure.org/2017,11721
OLG Köln, 07.03.2017 - I-15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,11721)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2017 - I-15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,11721)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2017 - I-15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,11721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung in der Presse über den Abriss eines Bilderstocks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung über wahre Tatsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Zugleich hält der Senat es für mindestens zweifelhaft, ob Medien unter dem Gesichtspunkt einer bewusst unvollständigen Berichterstattung (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, 601; Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, 656) in Ansehung der Meinungs- und Pressefreiheit gezwungen sind, eine von ihnen nicht vertretene rechtliche Auffassung wiederzugeben.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Vielmehr ist in solchen Fällen, in denen selbstverständlich auch - in rechtlicher Hinsicht - die Unschuldsvermutung gilt, nach einer Abwägung zwischen den Rechten des Betroffenen und dem Berichterstattungsinteresse zu entscheiden, ob über die zugrunde liegenden wahren Tatsachen und den möglicherweise rechtlich zweifelhaften Vorwurf berichtet werden darf (vgl. zu Berichterstattungen über Straftaten BVerfGK 8, 205; BGH, Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 286/04 -, NJW 2006, 599).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Zugleich hält der Senat es für mindestens zweifelhaft, ob Medien unter dem Gesichtspunkt einer bewusst unvollständigen Berichterstattung (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, 601; Urt. v. 26.10.1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, 656) in Ansehung der Meinungs- und Pressefreiheit gezwungen sind, eine von ihnen nicht vertretene rechtliche Auffassung wiederzugeben.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Vielmehr ist in solchen Fällen, in denen selbstverständlich auch - in rechtlicher Hinsicht - die Unschuldsvermutung gilt, nach einer Abwägung zwischen den Rechten des Betroffenen und dem Berichterstattungsinteresse zu entscheiden, ob über die zugrunde liegenden wahren Tatsachen und den möglicherweise rechtlich zweifelhaften Vorwurf berichtet werden darf (vgl. zu Berichterstattungen über Straftaten BVerfGK 8, 205; BGH, Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 286/04 -, NJW 2006, 599).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Die Verfügungsbeklagte stellt vielmehr eine (rechtliche) Schlussfolgerung auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen in den Raum, worin ein Werturteil und damit eine Meinungsäußerung liegt (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2016 - VI ZR 250/13 -, NJW 2017, 482).
  • LG Aachen, 16.12.2016 - 8 O 416/16

    Anforderungen an den Nachweis einer Wiederholungsgefahr im Falle eines Antrags

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 16.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 416/16) wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein (Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10, Rn. 155a m.w.N.; siehe auch OLG Köln, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 107140, Rn. 6, und vom 15.10.2020 - 15 W 52/20, GRUR-RS 2020, 39121, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Es erscheint zudem ohnehin mindestens zweifelhaft, ob Medien unter dem Gesichtspunkt einer bewusst unvollständigen Berichterstattung in Ansehung der Meinungs- und Pressefreiheit gezwungen sind, eine von ihnen nicht vertretene rechtliche Auffassung wiederzugeben (siehe OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 107140, Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

    Bei einem Bericht über wahre Tatsachen, deren rechtliche Beurteilung zweifelhaft ist, ist aber die Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen und deren Wiedergabe entsprechend den Grundsätzen für die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen nicht erforderlich (OLG Köln, Beschluss vom 07. März 2017 - 15 U 7/17 -, Rn. 8, juris).
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