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   OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96   

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https://dejure.org/1997,4419
OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96 (https://dejure.org/1997,4419)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1997 - 16 U 90/96 (https://dejure.org/1997,4419)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1997 - 16 U 90/96 (https://dejure.org/1997,4419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600m
    Substantiierungspflicht des Anfechtenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.05.1992 - 16 U 118/91

    Geltendmachung konkreter Anhaltspunkte durch den Vater für die Anfechtung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Mann, um eine Ehelichkeitsanfechtungsklage schlüssig zu begründen, konkrete Anhaltspunkte für die Annahme darlegen muß, daß das Kind nicht von ihm abstammt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1992 - 16 U 118/91 -, FamRZ 1993, 106 f.; Beschluß vom 29. November 1995 - 16 W 47/95 -, OLGR 1996, 50; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1996, 894 f.).

    Der die Anerkennung der Vaterschaft anfechtende Mann kann sich daher insbesondere nicht auf die Behauptung beschränken, ein serologisches und/oder genetisches Gutachten werde ergeben, daß er nicht der Vater sei (vgl. Senat, FamRZ 1993, 106, 107).

  • OLG Köln, 11.09.1995 - 16 W 47/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Mann, um eine Ehelichkeitsanfechtungsklage schlüssig zu begründen, konkrete Anhaltspunkte für die Annahme darlegen muß, daß das Kind nicht von ihm abstammt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1992 - 16 U 118/91 -, FamRZ 1993, 106 f.; Beschluß vom 29. November 1995 - 16 W 47/95 -, OLGR 1996, 50; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1996, 894 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1997 - 16 W 20/97
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96
    Der die Anerkennung der Vaterschaft oder die Ehelichkeit anfechtende Mann, kann sich insbesondere nicht auf die Behauptung beschränken, ein serologisches und/oder genetisches Gutachten werden ergeben, daß er nicht der Vater sei (gefestigte Rechtsprechung des Senats; gleichlautend auch Beschluß vom 7.5.1997 - 16 W 20/97).«.
  • OLG Hamm, 24.11.1995 - 29 U 58/95

    Schlüssigkeit des Klagevorbringens bei einer Ehelichkeits-Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 90/96
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Mann, um eine Ehelichkeitsanfechtungsklage schlüssig zu begründen, konkrete Anhaltspunkte für die Annahme darlegen muß, daß das Kind nicht von ihm abstammt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1992 - 16 U 118/91 -, FamRZ 1993, 106 f.; Beschluß vom 29. November 1995 - 16 W 47/95 -, OLGR 1996, 50; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1996, 894 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Zwar verpflichtet das in Kindschaftssachen, zu denen auch das auf Feststellung des Bestehens eines Eltern-Kindverhältnisses gerichtete Vaterschaftsfeststellungsverfahren zählt (§ 640 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO ), geltende Amtsermittlungsprinzip (§§ 640 Abs. 1, 616 Abs. 1 ZPO ) das Gericht, alle Beweise zu erheben, die zur möglichst sicheren Klärung der Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes führen; es müssen daher alle zur Verfügung stehenden, eine weitere Aufklärung versprechenden Beweise erhoben werden, bis die volle Überzeugung von der Vaterschaft gewonnen wird (..., FamRZ 1998, 696, 697; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 640 ZPO , Rdn. 11), Gleichwohl ist das Gericht auch im Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nicht gezwungen, alle nur irgendwie denkbaren Beweismöglichkeiten auszuschöpfen.
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