Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11247
OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16 (https://dejure.org/2017,11247)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.2017 - 20 U 128/16 (https://dejure.org/2017,11247)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 2017 - 20 U 128/16 (https://dejure.org/2017,11247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen unwirksamer Beitragsanpassung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Grundsätzlich reicht eine Kenntnis aus, die den Berechtigten in die Lage versetzt, - wenn auch nicht ohne Risiko - eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. BGH, NJW 2013, 1801, Rz. 27), was hier anzunehmen ist, zumal den Versicherer dann die Darlegungs- und Beweislast für die Berechtigung der Prämienanpassung trifft (vgl. dazu BGH, VersR 2004, 991, Tz. 15).

    Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Prämienanpassung, die - bei Beweislast des Versicherers - einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte unterliegt (vgl. BGH, VersR 2016, 177 und BGHZ 159, 323 = NJW 2004, 2679; Senat, VersR 2013, 1561), für den hier streitgegenständlichen Zeitpunkt Folgendes:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird dem Versicherer hierdurch unabhängig von einer vertraglichen Anpassungsklausel ein gesetzliches Anpassungsrecht eingeräumt, dessen nähere Voraussetzungen sich aus dem Aufsichtsrecht, insbesondere § 12 b Abs. 1 bis 4 VAG sowie den Vorschriften der KalV, ergeben (BGH NJW 2004, 2679, 2680).

    Dabei ist im ersten Schritt zu klären, ob die Voraussetzungen der Anpassung gegeben sind (BGH NJW 2004, 2679, 2681).

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Prämienanpassung, die - bei Beweislast des Versicherers - einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte unterliegt (vgl. BGH, VersR 2016, 177 und BGHZ 159, 323 = NJW 2004, 2679; Senat, VersR 2013, 1561), für den hier streitgegenständlichen Zeitpunkt Folgendes:.
  • LG Köln, 15.06.2016 - 23 O 145/14

    Rückzahlungsanspruch der Prämien einer privaten Krankheitskostenvollversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juni 2016 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 145/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Zwar gilt diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (BGH, VersR 1992, 479).
  • OLG Köln, 20.07.2012 - 20 U 149/11

    Eine für den VN günstige Entwicklung der Prämien ermöglicht dem Versicherer

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Prämienanpassung, die - bei Beweislast des Versicherers - einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte unterliegt (vgl. BGH, VersR 2016, 177 und BGHZ 159, 323 = NJW 2004, 2679; Senat, VersR 2013, 1561), für den hier streitgegenständlichen Zeitpunkt Folgendes:.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Grundsätzlich reicht eine Kenntnis aus, die den Berechtigten in die Lage versetzt, - wenn auch nicht ohne Risiko - eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. BGH, NJW 2013, 1801, Rz. 27), was hier anzunehmen ist, zumal den Versicherer dann die Darlegungs- und Beweislast für die Berechtigung der Prämienanpassung trifft (vgl. dazu BGH, VersR 2004, 991, Tz. 15).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Auszugehen ist auch davon, dass der Kläger, was im Rahmen des § 12 Abs. 1 VVG a.F. gefordert wird, Kenntnis von den die Forderung begründenden Umständen hatte (vgl. BGH, VersR 2010, 1067, Tz. 19; VersR 1994, 337); dazu reicht es, wenn er die Tatsachen kennt, aus denen sich der Anspruch ergibt, während es nicht erforderlich ist, dass er auch Kenntnis von dem Bestehen eines Anspruchs hat (BGH, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 4 U 156/90

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen aus Versicherungsverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Auch in der vorliegend gegebenen Konstellation, in der der Versicherungsnehmer die Rückerstattung von vermeintlich zuviel gezahlten Prämien verlangt, ist anzunehmen, dass es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag handelt (anders OLG Düsseldorf, VersR 1992, 557 für einen allerdings etwas anders gelagerten Fall, in dem der Versicherer versehentlich höhere Beiträge verlangt hatte), denn im Falle einer unwirksamen Prämienerhöhung ist der Versicherer im Rahmen der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen der Parteien zu einer Rückgewährung zuviel erhobener Prämien gehalten.
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16
    Insbesondere wären auch die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gegeben; hier gilt nichts anders als im Rahmen des § 12 Abs. 1 VVG a.F.: Es genügt die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, während nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend bewertet (vgl. BGH, NJW 2008, 1729, 1732, Tz. 26).
  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

    Die Rückzahlungsforderung ist jeweils frühestens mit der Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie fällig geworden, also entstanden (LG Neuruppin, a.a.O; OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rn 14 f.).
  • LG Potsdam, 27.09.2017 - 6 S 80/16

    Unwirksame Erhöhungen von Beiträgen einer privaten Krankheitskosten- und

    Soweit die Beklagte mit dem jüngsten Schriftsatz auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 07.04.2017, Az. 20 U 128/16) verweist, verhilft ihr dies nicht zum Erfolg.
  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Die Rückzahlungsforderung ist daher jeweils frühestens mit der Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie fällig geworden, also entstanden (LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 40; OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rn 14 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht