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   OLG Köln, 07.05.2015 - I-18 U 206/14   

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https://dejure.org/2015,28398
OLG Köln, 07.05.2015 - I-18 U 206/14 (https://dejure.org/2015,28398)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2015 - I-18 U 206/14 (https://dejure.org/2015,28398)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - I-18 U 206/14 (https://dejure.org/2015,28398)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1127
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Die Klägerin weist zwar dem Grunde nach zutreffend darauf hin, dass der Eigentümer, der eine Beeinträchtigung seines Eigentums selbst beseitigt hat, von dem nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB an sich hierzu verpflichteten Störer Ersatz der zu der Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, weil er ein Geschäft des Störers besorgt hat (§§ 683, 684 BGB) oder - wenn sich die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht feststellen lassen - weil der Störer unter Ersparung eigener Aufwendungen von seiner Beseitigungspflicht frei geworden und deshalb gemäß §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 142/04 -, Rn. 5, juris).

    Deshalb sind diese Gegenstände oder Stoffe bis zu ihrer Entfernung allein durch ihre Anwesenheit eine Quelle fortdauernder Eigentumsstörungen (BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 142/04 -, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Das Gericht hat gem. § 412 Abs. 1 ZPO eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen nur dann anzuordnen, wenn es das Gutachten - dies unabhängig von Anträgen der Parteien, allerdings unter Berücksichtigung substantiierter Einwendungen - für ungenügend erachtet (vgl. BGH NJW 1992, 1459; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 1242; Zöller-Greger, ZPO, a.a.O., § 412 Rn. 1).

    Der Vorschuss ist eine vorläufige Zahlung, über die am Ende abgerechnet werden muss (BGH, NJW-RR 2001, NJW-RR Jahr 2001 Seite 739 = NZBau 2001, NZBAU Jahr 2001 Seite 313; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1242).

  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    In diesem Fall müssen die im Rechtsstreit nicht weiter verfolgten Teile des vorangegangenen Beweisverfahrens heraus gerechnet und analog § 96 ZPO quotenmäßig bei der Verteilung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens berücksichtigt werden (BGH BauR 2005, 429, 430; Pastor in Werner/Pastor, 15. Auflage 2015, Rn. 125).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Diese Feststellung bezieht sich grundsätzlich nicht nur auf Nachforderungen in Form eines weiteren Vorschusses, sondern auch auf den gezahlten Vorschuss übersteigende Selbstvornahmekosten (BGH v. 25.09.2008 - VII ZR 204/07 - Leitsatz und juris Rn. 8 - Genius in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 637 BGB, Rn. 34).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens Landgericht Köln - 18 OH 3/12 - sind Kosten des Rechtsstreits, sofern Identität der Parteien und des Streitgegenstandes besteht (BGH NJW 2006, 2557; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91, Rn. 13 - selbstständiges Beweisverfahren).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Das Gericht hat gem. § 412 Abs. 1 ZPO eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen nur dann anzuordnen, wenn es das Gutachten - dies unabhängig von Anträgen der Parteien, allerdings unter Berücksichtigung substantiierter Einwendungen - für ungenügend erachtet (vgl. BGH NJW 1992, 1459; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 1242; Zöller-Greger, ZPO, a.a.O., § 412 Rn. 1).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Hinzu kommt bei einem Anspruch auf Kostenvorschuss die Umsatzsteuer (BGH NJW 2010, 3085 Rn. 16), so dass sich ein Vorschussbetrag von 3.130,89 EUR errechnet.
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2015 - 18 U 206/14
    Kennzeichen einer Grenzeinrichtung ist, dass sie von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird und beiden Grundstücken nutzt, auf denen sie errichtet ist (BGH, Urteil vom 21.10.2011, V ZR 10/11, Rn. 33, juris; Münchener Kommentar BGB/Säcker, 6. Aufl. 2013, § 921 Rdn. 2 f.; Erman/Lorenz, BGB, 14. Auflage 2014, § 921 Rn. 2; Palandt/Bassenge, 74. Auflage 2015, § 921 BGB Rn. 1; jeweils m.w.N.).
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