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   OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17   

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https://dejure.org/2018,91367
OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17 (https://dejure.org/2018,91367)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2018 - 28 Wx 20/17 (https://dejure.org/2018,91367)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 28 Wx 20/17 (https://dejure.org/2018,91367)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 29.06.2015 - 28 Wx 1/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterbliebener Einreichung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17
    Unabhängig davon, dass schon die Voraussetzungen des § 335 Abs. 4 S. 1 und 2 HGB nicht vorliegen, verbietet § 335 Abs. 4 S. 3 HGB eine Herabsenkung nach der Festsetzung (vgl. Beschluss des Senats vom 22.06.2015, Az. 28 Wx 1/15 - zitiert nach juris).

    Eine (sonstige) Herabsenkung aus Billigkeitsgründen sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Beschluss des Senats vom 11.10.2016, Az. 28 Wx 26/16 sowie ausführlich Beschluss des Senats vom 22.06.2015, Az. 28 Wx 1/15 - zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 11.10.2016 - 28 Wx 26/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei nicht rechtzeitiger Hinterlegung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17
    Denn bei § 329 Abs. 2 S. 2 HGB handelt es sich sowohl nach Wortlaut der Norm als auch nach deren Sinn und Zweck nicht um eine Vermutung, die auch nach Fristablauf noch widerlegt werden könnte, sondern um eine unwiderlegliche gesetzliche Fiktion (vgl. auch schon Beschlüsse des Senats vom 11.10.2016 - 28 Wx 26/16 - und vom 30.11.2017 - 28 Wx 15/17; so auch Kersting in: Staub, HGB, 5. Auflage 2010, § 329 Rn. 15; Fehrenbacher in: MünchKomm HGB, § 329 Rn. 16).

    Eine (sonstige) Herabsenkung aus Billigkeitsgründen sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Beschluss des Senats vom 11.10.2016, Az. 28 Wx 26/16 sowie ausführlich Beschluss des Senats vom 22.06.2015, Az. 28 Wx 1/15 - zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 06.10.2015 - 28 Wx 11/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17
    Denn die Beschwerdeschrift wirft - obschon dies zur dahingehenden Auslegung als Wiedereinsetzungsantrag vorliegend nötig wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 6.10.2015, 28 Wx 11/15, GmbHR 2015, 1219 ff.), - keinerlei Verschuldensfragen/-probleme im Zusammenhang mit der mit E-Mail des A vom 15.04.2016 gesetzten Frist auf, sondern stützt sich allein und ausschließlich darauf, dass sie in der Sache berechtigt gewesen sei, die Erleichterungen für Kleinstunternehmen in Anspruch zu nehmen.
  • OLG Köln, 01.07.2015 - 28 Wx 8/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterbliebener Einreichung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2018 - 28 Wx 20/17
    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Regelung ist die Frage der Verschuldensprüfung weitgehend in ein etwaiges Wiedereinsetzungsverfahren verlagert (vgl. Senat, Beschluss vom 01.07.2015, 28 Wx 8/15, BeckRS 2015, 11720 Tz. 15 ff.).
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