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   OLG Köln, 07.06.2013 - 19 U 4/13   

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https://dejure.org/2013,48404
OLG Köln, 07.06.2013 - 19 U 4/13 (https://dejure.org/2013,48404)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2013 - 19 U 4/13 (https://dejure.org/2013,48404)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 19 U 4/13 (https://dejure.org/2013,48404)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2013 - 19 U 4/13
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21; BGH, Urteil vom 11.04.2003, V ZR 323/02, Rz. 13 zitiert nach Juris; Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 1091 Rz. 5 ff.; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 1018 Rz. 9 ff).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2013 - 19 U 4/13
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21; BGH, Urteil vom 11.04.2003, V ZR 323/02, Rz. 13 zitiert nach Juris; Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 1091 Rz. 5 ff.; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 1018 Rz. 9 ff).
  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2013 - 19 U 4/13
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21; BGH, Urteil vom 11.04.2003, V ZR 323/02, Rz. 13 zitiert nach Juris; Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 1091 Rz. 5 ff.; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 1018 Rz. 9 ff).
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