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   OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19, 2 Wx 214/19   

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https://dejure.org/2019,58498
OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19, 2 Wx 214/19 (https://dejure.org/2019,58498)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2019 - 2 Wx 213/19, 2 Wx 214/19 (https://dejure.org/2019,58498)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2019 - 2 Wx 213/19, 2 Wx 214/19 (https://dejure.org/2019,58498)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19
    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

    Denn die Übersendung hatte keineswegs zwingend zum Zwecke der Übertragung zu erfolgen, vielmehr mussten die Eigentümer, neben der Löschungsbewilligung, auch den Brief in Händen halten, um diese Unterlagen beim Grundbuchamt einreichen, wenn sie eine Löschung des Grundpfandrechts erlangen wollten, §§ 41 Abs. 1 Satz 1, 42 Satz 1 GBO (ebenso: OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135).

  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19
    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 147/01

    Freistellung von der dinglichen Haftung aus einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass Zahlungen auf die Grundschulden selbst, die zum Übergang der Grundschulden auf die jeweiligen Eigentümer geführt hätten (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 2003, 11, 12), erfolgt sind.
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