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   OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21   

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https://dejure.org/2022,41877
OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21 (https://dejure.org/2022,41877)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2022 - 17 W 155/21 (https://dejure.org/2022,41877)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2022 - 17 W 155/21 (https://dejure.org/2022,41877)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19

    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    Bereits das AG Bonn - in dem angefochtenen Beschluss sowie in 94 II 883/20 vom 22.07.2021 - als auch das AG Siegburg - Beschluss vom 24.07.2020 (52 II 2164/19 BerH) - haben zutreffend darauf hingewiesen, dass es unter Anwendung von §§ 12b Satz 2 RVG, 14 Abs. 2 FamFG, 130a und 298 ZPO grundsätzlich möglich ist, den Berechtigungsschein mit dem Vergütungsantrag als elektronisches Dokument einzureichen und auch die Vorschriften in § 371b ZPO und § 371 BGB nicht entgegenstehen (ebenso OLG Saarbrücken - 9 W 30/19 , MDR 2020, 634 f. = juris Rn 11 ff.; Volpert in Burhof/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., Beratungshilfe Rn 523).

    Lediglich aus dem Umstand, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berechtigungsschein im Original oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt sei, wird gefolgert, dass ein erteilter Berechtigungsschein stets im Original durch die Beratungsperson vorzulegen sei (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 444 , hier zit. aus juris, RN 9 m.entspr.N.).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2022 - 10 W 47/22

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Beratungshilfevergütung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    Dieser Begründung ist zwischenzeitlich auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 01.06.2022 - 10 W 47/22 -, juris Rn 4 f.) beigetreten.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    Dabei hat er darauf hingewiesen, dass die Formerfordernisse nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist; auch dürfe von dem Rechtsuchenden nichts Unzumutbares verlangt werden (BGHZ, aaO Rn 13 unter Hinweis auf BVerfGE 88, 118, 126 f.).
  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    In vergleichbarer Weise hat der BGH (Beschluss vom 13.02.2014 - VII ZB 39/13 -, BGHZ 200, 145 ff.) eine Befreiung vom Formularzwang angenommen, wenn das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.
  • OLG Oldenburg, 01.04.2022 - 12 W 25/22

    Festsetzung einer Beratungshilfevergütung; Elektronisch eingereichter

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22 -, NJW-RR 2022, 923 f. = juris Rn 8 ff.) hat zur Begründung ausgeführt:.
  • RG, 18.05.1920 - II 42/20

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten der unteren Instanz zur Überprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
    Dies wurde vom Antragsteller im Hinblick auf entgegenstehende Entscheidungen des AG Bonn - u.a. Beschluss vom 04.09.2020, 94 II 42/20 BerH - "ernsthaft und endgültig verweigert".
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