Rechtsprechung
OLG Köln, 07.10.2014 - 20 U 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Versicherungsnehmers aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in den beiden ersten Ausbildungsjahren
- RA Kotz
Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeitseintritt in den beiden ersten Ausbildungsjahren
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 172 Abs. 3
Ansprüche des Versicherungsnehmers aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in den beiden ersten Ausbildungsjahren - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 07.03.2014 - 9 O 202/13
- OLG Köln, 07.10.2014 - 20 U 62/14
- BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Aachen, 07.03.2014 - 9 O 202/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsrente bei …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2014 - 20 U 62/14
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. März verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 202/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 7. März 2014 - 9 O 202/13 - 1. die Beklagte zu verurteilen, an sie 24.636,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit jeweils Monatsersten.
- BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2014 - 20 U 62/14
Es reicht nicht, mögliche Vergleichsberufe schlicht namentlich zu bezeichnen; es gehört vielmehr zur Vortragslast des Versicherers, Vergleichsberufe, auf die er den Versicherten verweisen will, bezüglich der sie jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z.B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher zu konkretisieren (vgl. BGH, VersR 1994, 1095).