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   OLG Köln, 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14   

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https://dejure.org/2014,37354
OLG Köln, 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Keine verbotene Handybenutzung durch Weitergabe des klingelnden Mobiltelefons an den Beifahrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Weiterreichen eines Handys am Steuer stellt keine verbotswidrige Nutzung dar

  • kanzlei-heskamp.de
  • RA Kotz

    Verbotene Handynutzung bei Entgegennahme des Gesprächs durch den Beifahrer nach Weitergabe des Handys durch den Fahrer

  • bussgeldsiegen.de

    Verbotswidrige Mobilfunktelefonbenutzung ? Weiterreichen des Telefons

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ordnungswidrigkeit bei Aufnahme des Mobiltelefons und dessen Ortsveränderung durch den Führer eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Keine Ordnungswidrigkeit bei Aufnahme des Mobiltelefons und dessen Ortsveränderung durch den Führer eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Verteidigungsansatz - Nur Weglegen ist kein Benutzen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterreichen des Mobiltelefons an Beifahrer ist keine Benutzung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gar nicht aufs Display geschaut

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - Weitergabe an Beifahrer ist erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weitergabe des Mobiltelefons kann auch während der Fahrt zulässig sein!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe des Mobiltelefons stellt nicht zwangsläufig Handy-Nutzung am Steuer dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafloses Weiterreichen eines Handys während der Autofahrt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Autofahrer das Mobiltelefon während der Fahrt an den Beifahrer weitergibt und der den Anruf entgegennimmt

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wann wird ein Telefon "benutzt"? - Bußgeld von 40 Euro hinfällig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Was heißt Handynutzung im Auto? - "Reine Ortsveränderung" ist keine verbotene Nutzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handy-Nutzung während der Autofahrt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Nur weitergeben ist erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bloße Weiterreichung von Handy ist keine Handynutzung am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bloße Weiterreichung des Handys ist keine Handynutzung am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer darf nicht immer bestraft werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das bloße in der Hand halten oder Weglegen eines Handys ist nicht bußgeldbewährt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe des Handys während der Autofahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys ist erlaubt! Kein Bußgeld und keine Punkte!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon am Steuer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt stellt keine unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer dar - Weiterreichen des Telefons umfasst keine Nutzung von Funktionsmöglichkeiten eines Mobiltelefons

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Handy-Nutzung im Pkw

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 361
  • NZV 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 14/14

    Mobiltelefon, Benutzung, Weglegen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Ihre Handlung hat daher hier gerade keinen Bezug zu einer von ihr in Anspruch genommenen Funktionalitäten des Mobiltelefons, sie macht sich keine der von dem Gerät angebotenen Funktionen "zu Nutze" und bereitet dies - im Unterschied zu der der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 20.04.2007 (VRS 113, 317 = NZV 2007, 483; vgl. a. Senat NZV 2009, 304) zugrundeliegenden Sachgestaltung - auch nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Ihre Handlung hat daher hier gerade keinen Bezug zu einer von ihr in Anspruch genommenen Funktionalitäten des Mobiltelefons, sie macht sich keine der von dem Gerät angebotenen Funktionen "zu Nutze" und bereitet dies - im Unterschied zu der der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 20.04.2007 (VRS 113, 317 = NZV 2007, 483; vgl. a. Senat NZV 2009, 304) zugrundeliegenden Sachgestaltung - auch nicht vor.
  • OLG Hamm, 28.12.2006 - 2 Ss OWi 805/06

    Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Benutzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    c) In der Rechtsprechung zur alten Fassung der Vorschrift war anerkannt, dass den Tatbestand nicht erfüllt, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (OLG Köln NJW 2015, 361; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62; OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2014, Az.: 1 SsRs 1/14; OLG Hamm NZV 2015, 310; OLG Köln NJW 2015, 361, 362; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.), wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 51).
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