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   OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88   

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https://dejure.org/1989,13570
OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88 (https://dejure.org/1989,13570)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.1989 - 5 U 232/88 (https://dejure.org/1989,13570)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 5 U 232/88 (https://dejure.org/1989,13570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens ; Anforderungen an den Beweis des Zugangs eines Mahnschreibens und Kündigungsschreibens ; Voraussetzungen für das Bestehen einer Leistungsfreiheit ; Kenntnis von einem Prämienrückstand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1261
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88
    Insbesondere genügt die Belehrung über die Rechtsfolgen, die gemäß Abs. 2 und 3 der Vorschrift mit dem Ablauf der Frist verbunden und nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG bei der Fristsetzung anzugeben sind, vollauf den Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an eine solche Rechtsbelehrung stellt (vgl. dazu im einzelnen BGH r + s 1988, 191 ff.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88
    Für die Überzeugungsbildung ist grundsätzlich nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung keine unumstößliche Gewißheit nötig, sondern lediglich "ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (vgl. BGHZ 53, 245, 256).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01

    Zum Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von

    Dementsprechend halten die ordentlichen Gerichte eine Auskunftspflicht des Versicherers gegenüber Dritten im Hinblick auf Prämienrückstände des Versicherungsnehmers aus Treu und Glauben dann für gegeben, wenn der Bezugsberechtigte oder der Abtretungsempfänger auf andere Weise nicht in der Lage ist, sich zuverlässig Kenntnis von einem Prämienrückstand zu verschaffen, und daher auf eine entsprechende Mitteilung angewiesen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 5 U 232/88 -, VersR 1990, S. 1261 [1264]).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 78/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Eintritt in eine Direktversicherung mit

    Zwar ist der Versicherer - soweit das Gesetz oder der Versicherungsvertrag nicht etwas anderes vorsehen - grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Bezugsberechtigten auf ausstehende Prämien und die deswegen drohende Kündigung einer Versicherung hinzuweisen (vgl. OLG Köln VersR 1990, 1261, 1263 f., OLG Nürnberg VersR 1973, 413, 414; Berliner Kommentar, § 35a Rdnr. 11; § 39 Rdnr. 13; Prölss/Martin, § 35a Rdnr. 6; a. A. Brück/Möller, VVG, 8. Aufl. 1961, § 35a Anm. 9).

    In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des OLG Köln (VersR 1990, 1261, 1264), wonach der Versicherer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet sein kann, einen Dritten über Prämienrückstände des Versicherungsnehmers zu unterrichten, ausdrücklich gebilligt (BVerfG NVersZ 2002, 426, 428).

  • AG Düsseldorf, 13.07.2010 - 23 C 1471/10

    Sachversicherung und Haftpflichtversicherung ist bei verspäteter Zahlung der

    Der Versicherer kann den Beweis jedoch durch Indizien führen, die einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit vermitteln; es reicht aus, wenn eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer solchen Mahnung besteht, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Köln, VersR 1990, 1261; OLG Köln, r+s 1997, 442; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2005, 351).
  • OLG Köln, 14.10.1998 - 13 U 98/98

    Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses auf Grundlage

    Auch der Beweis für den Zugang einer solchen Mahnung kann indessen durch Indizien geführt werden, die einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit vermitteln (z.B. OLG Köln, VersR 1990, 1261).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1036/91

    Beweispflicht über den Zugang einer qualifizierten Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

    Der Adressat kann sich insoweit auf einfaches Bestreiten des Zugangs beschränken (vgl. Prölss-Martin, a.a.O., Anm. 2 c zu § 39 VVG ; OLG Köln VersR 90, 1261).
  • LG Düsseldorf, 30.12.2004 - 21 S 304/04

    Wirkung des Verzugseintritts bezüglich der Zahlung der Versicherungsprämie durch

    Doch kann der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung durch Indizien geführt werden, die einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit vermitteln (OLG Köln, VersR 1990, 1261).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 14 U 7/00
    Die Absendung beweist nicht - auch nicht prima facie - den Zugang; es gibt keine Erfahrungssätze, dass und in welcher Zeit Postsendungen (auch Einschreiben) den Empfänger erreichen (vgl. etwa BVerfG, NJW 91, 2757; BGH, VersR 64, 375 (376); OLG Hamm, VersR 82, 1045; r + s 92, 258; OLG Köln, VersR 90, 1261; Knappmann, a. a. O., § 39, Rdnr. 10).
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