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   OLG Köln, 07.12.2012 - II-4 UF 182/12   

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https://dejure.org/2012,39258
OLG Köln, 07.12.2012 - II-4 UF 182/12 (https://dejure.org/2012,39258)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2012 - II-4 UF 182/12 (https://dejure.org/2012,39258)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - II-4 UF 182/12 (https://dejure.org/2012,39258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1565 Abs. 1; BGB § 1566 Abs. 1
    Kein Getrenntleben bei Aufrechterhaltung der familiären Arbeitsteilung in der Haushaltsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1566 Abs. 1; BGB § 1565 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Funktionsgerechte Wiederherstellung des Wohnzimmers durch Aufräumen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Scheidung ohne Trennungsjahr - Ein Beschluss des OLG Köln

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Trennung innerhalb der Ehewohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung bei Aufrechterhaltung familiärer Arbeitsteilung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Scheidung ohne Trennungsjahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1738
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80

    Auslegung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Diese Vorschrift lässt die Scheidung einer Ehe - unter der Voraussetzung, dass die Ehe im Sinne von § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert ist ( vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1980 - IV b ZR 538/80 - NJW 1981, 449 ff. ) - auch vor einer einjährigen Trennung zu, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt.

    Dabei kommt es nicht auf die Zumutbarkeit des weiteren ehelichen Zusammenlebens, also die Zumutbarkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft an, sondern die unzumutbare Härte muss sich auf die Aufrechterhaltung des formellen Ehebandes beziehen ( BGH, Urteil vom 05.11.1980, a. a. O., S. 450; Ey, a. a. O., § 1565 Rn. 101; Brudermüller, a. a. O. § 1565 Rn. 9 ).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2011 - 9 UF 90/10

    Scheidung: Zerrüttung einer Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Soweit der Antragsteller insoweit für seine gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Bezug nimmt ( Beschluss vom 10.03.2011 - 9 UF 90/10 - hier zitiert nach Juris ), verkennt er, dass das Gericht in dieser Entscheidung ersichtlich von einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr ausgegangen ist, ohne dass sich hierzu eine nähere Betrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, ob und gegebenenfalls wann von einer Trennung auszugehen ist, findet.
  • AG Bonn, 03.09.2012 - 407 F 150/12

    Trennung in Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 03.09.2012 erlassenen Beschluss - 407 F 150/12 - ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Die Annahme des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung setzt voraus, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen ( BGH, Urteil vom 14.06.1978 - IV ZR 164/77 - zitiert nach Juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 13.10.1977 - 21 U 4/77 - zitiert nach Juris Rn. 25; Ey, a. a. O. § 1567 Rn. 24; Brudermüller in Palandt, BGB, 70. Auflage, § 1567 Rn. 3 ).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZR 188/77

    Scheitern einer Ehe als Grundvoraussetzung für eine Scheidung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Hiervon kann entsprechend der Auffassung des Amtsgerichts nicht ausgegangen werden, wenn die Haushaltsführung entsprechend der Arbeitsaufteilung zwischen den Ehegatten in wesentlichen Teilen aufrechterhalten wird ( vgl.: BGH, Urteil vom 04.10.1978 - IV ZR 188/77 - zitiert nach Juris Rn. 9; OLG Köln, Urteil vom 03.06.1982 - 25 UF 220/81 - zitiert nach BeckRS 2010, 15286 ), was aber vorliegend anzunehmen ist, weil selbst auf der Grundlage der Erklärungen des Antragstellers bei seiner persönlichen Anhörung die Antragsgegnerin auch weiterhin seine Wäsche bis auf wenige Ausnahmen pflegte und auch die Einkäufe für die Familie im Wesentlichen tätigte.
  • OLG Hamm, 02.03.1998 - 5 WF 85/98

    Vorliegen des Getrenntlebens

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Bis zum 15.10.2012 nutzen die Ehegatten auch gemeinsam das Schlafzimmer in der Ehewohnung, was auch dann gegen eine vollzogene Trennung spricht, wenn die Ehegatten nicht mehr geschlechtlich miteinander verkehrten ( vgl.: OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.1998 - 5 WF 85/98 - zitiert nach Juris Rn. 2; OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2004 - 11 UF 567/01 - zitiert nach Juris Rn. 15 ).
  • OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01

    Voraussetzungen des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Bis zum 15.10.2012 nutzen die Ehegatten auch gemeinsam das Schlafzimmer in der Ehewohnung, was auch dann gegen eine vollzogene Trennung spricht, wenn die Ehegatten nicht mehr geschlechtlich miteinander verkehrten ( vgl.: OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.1998 - 5 WF 85/98 - zitiert nach Juris Rn. 2; OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2004 - 11 UF 567/01 - zitiert nach Juris Rn. 15 ).
  • OLG Köln, 03.06.1982 - 25 UF 220/81

    Getrenntleben durch Verlassen des ehelichen Schlafzimmers und Fortführung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Hiervon kann entsprechend der Auffassung des Amtsgerichts nicht ausgegangen werden, wenn die Haushaltsführung entsprechend der Arbeitsaufteilung zwischen den Ehegatten in wesentlichen Teilen aufrechterhalten wird ( vgl.: BGH, Urteil vom 04.10.1978 - IV ZR 188/77 - zitiert nach Juris Rn. 9; OLG Köln, Urteil vom 03.06.1982 - 25 UF 220/81 - zitiert nach BeckRS 2010, 15286 ), was aber vorliegend anzunehmen ist, weil selbst auf der Grundlage der Erklärungen des Antragstellers bei seiner persönlichen Anhörung die Antragsgegnerin auch weiterhin seine Wäsche bis auf wenige Ausnahmen pflegte und auch die Einkäufe für die Familie im Wesentlichen tätigte.
  • OLG Köln, 13.10.1977 - 21 U 4/77
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12
    Die Annahme des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung setzt voraus, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen ( BGH, Urteil vom 14.06.1978 - IV ZR 164/77 - zitiert nach Juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 13.10.1977 - 21 U 4/77 - zitiert nach Juris Rn. 25; Ey, a. a. O. § 1567 Rn. 24; Brudermüller in Palandt, BGB, 70. Auflage, § 1567 Rn. 3 ).
  • AG Waldbröl, 11.03.2013 - 12 F 307/12

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung aller

    Ein Verstoß hiergegen erfordert die im Beschlusstenor angeordneten öffentlichen Maßnahmen zum Eingriff in Teilbereiche des Sorgerechtes der Eltern (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 45 - 48; OLG Köln - 4 UF 182/12 - Beschluss vom 05.12.2012; Beschluss des OLG Köln vom 30.11.2012 in der einstweiligen Anordnungssache der Beteiligten II-4 UF 177/12).

    Ein Verstoß hiergegen erfordert die im Beschlusstenor angeordneten öffentlichen Maßnahmen zum Eingriff in Teilbereiche des Sorgerechtes der Eltern (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 45 - 48; OLG Köln - 4 UF 182/12 - Beschluss vom 05.12.2012; Beschluss des OLG Köln vom 30.11.2012 in der einstweiligen Anordnungssache der Beteiligten II-4 UF 177/12).

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