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   OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18   

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OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2018,60878)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2018 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2018,60878)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2018,60878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Der Kläger ist der Auffassung gewesen, das OLG Düsseldorf habe es in dem Verfahren 20 U 66/12, Urteil vom 23.07.2013, versäumt, 2 isolierte Verletzungsprüfungen einschließlich der Bestimmung des Schutzumfanges bezogen auf die Klagemuster DE 49807218-0001 und DE 49807218-0002 vorzunehmen, vielmehr sei lediglich die Verletzung eines Klagemusters nämlich DE 49807218-0001 geprüft worden.

    Sie haben sich weiter darauf berufen, dass der Schutzumfang der Klagegeschmacksmuster vom OLG Düsseldorf im Verfahren 20 U 66/12, Urteil vom 23.07.2013, als sehr klein und im Wesentlichen auf identische Nachbildungen beschränkt beurteilt worden sei.

    Der Senat verbleibt insofern bei der schon in seinen Urteilen vom 23.03.2010 (I-20 U 34/04) und 23.07.2013 (I-20 U 66/12) getroffenen Feststellung, dass die zum Klagedesign 1 hinterlegten Lichtbilder das Vorhandensein zweier Fersen deutlich erkennen lassen, auch wenn diese nicht "ins Auge springen".

    Dass auch der BGH das Vorhandensein von Fersen nicht in Widerspruch mit einem symmetrisch-gleichförmigen und damit harmonischen Gesamteindruck stehend ansieht, belegt der Umstand, dass er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats im Verfahren I-20 U 66/12, in dem das Vorhandensein von Fersen beim Klagedesign 1 festgestellt wird, zurückgewiesen hat.

    Auch Platten mit symmetrisch abgerundeter Ecke waren bekannt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - 20 U 66/12, juris).

    e) Nach dem Gesagten ist im Ergebnis die gleiche Form als vorbekannt und damit schutzeinschränkend zu berücksichtigen, wie im Verfahren I-20 U 66/12.

    Schnitt", Verfahren I-20 U 66/12 in zur Verdeutlichung teilgeschwärzter.

    Damit gilt zum Abstand der Klagedesigns zum vorbekannten Formenschatz in vollem Umfang das, was der Senat im Verfahren I-20 U 66/12 wie folgt ausgeführt hat und von dem Abstand zu nehmen keinerlei Veranlassung besteht:.

    Zum Unterschied gilt auch hier in vollem Umfang das vom Senat im Verfahren I-20 U 66/12 wie folgt Gesagte:.

    Zur Beurteilung gestellt hat die Klägerin seit Beginn des Verfahrens allein eine Platte, wie sie der in den Antrag eingefügten Einblendung zu ersehen ist, die auch schon Gegenstand des Verfahrens I-20 U 66/12 OLG Düsseldorf war.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Die von Klägerseite vorgenommene Merkmalsanalyse widerspreche auch den Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Verfahren I ZR 100/05, Urteil vom 18.10.2007.

    Diese ausdrücklich auch in der Revisionsentscheidung des BGH (GRUR 2008, 153, Rn. 28 - "Dacheindeckungsplatten") zugrunde gelegten Feststellungen gelten auch im vorliegenden Verfahren.

    Da die Fersen im Rahmen der optischen Gesamtwirkung eher unauffällig bleiben, was Auswirkung des Umstands ist, dass die Abrundung der Ecke nur schwach abgeflacht ist, erfährt auch das Klagedesign 1 durch die augenfällige Kombination der Grundform eines gleichseitigen Vierecks mit einer den Ausschnitt eines Kreisbogens bildenden Eckabrundung den vom BGH festgestellten symmetrisch-gleichförmigen und damit harmonischen Eindruck (siehe GRUR 2008, 153 Rdnr. 28 - Dacheindeckungsplatten).

    Der Gestaltungsspielraum bei Dacheindeckungsplatten ist eng (BGH, GRUR 2008, 153 Rn. 33 - Dacheindeckungsplatten).

    Neben der klassischen Schuppenschablone existiert seit 1950 eine in der Grundform quadratische Bogenschnittschablone, die bereits eine - wenn auch asymmetrisch - abgerundete Ecke und eine deutlich ausgeprägte Ferse aufweist (nachstehend Mitte) (vgl. BGH, GRUR 2008, 153, 154 - Dacheindeckungsplatten).

    Nicht erheblich ist dabei, dass der BGH im Rahmen seiner Urteile vom 18.10.2007 (I ZR 100/05, GRUR 2008, 153 - Dacheindeckungsplatten und I ZR 161/04, juris) die Entscheidungen des BPatG vom 19.12.2007 nicht berücksichtigen konnte.

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Auf die von der dort beteiligten Firma B eingelegte Berufung hat das OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 81/17 mit Urteil vom 02.10.2018 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Es ist insoweit nicht an den Vortrag der Klägerseite gebunden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2018 - 20 U 81/17).

    In Bezug auf die Bedeutung der Ferse hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 02.10.2018 (20 U 81/17) folgendes ausgeführt:.

    Entsprechend den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.10.2018 (20 U 81/17) vermittelt die angegriffene Ausführungsform nicht denselben Gesamteindruck wie die Klagedesigns.

    Zu der Frage, ob das angegriffene Design in den Schutzbereich der beiden Klagedesigns fällt, hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 02.10.2018 (20 U 81/17) folgendes ausgeführt (wobei das OLG Düsseldorf das Design DE49 807218.5-002 als Klagedesign 1 und das Design DE 49 807218.5-001 als Klagedesign 2 bezeichnet):.

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rdnr. 34 - Kinderwagen II).

    Soweit das Landgericht Köln meint, wenn der informierte Benutzer, hier der Fachmann, mit Zweck und Funktion der Fersen vertraut und daran gewöhnt sei, auf solche Feinheiten zu achten, werde er den Unterschied als maßgeblich für den Gesamteindruck betrachten, wenn das Merkmal der Fersen einmal vorhanden sei und das andere Mal fehle, verkennt es, dass Merkmale, die durch eine auch technische Funktion bedingt sind, für den beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck im designrechtlichen Sinne eine eher geringe Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 60 - Kinderwagen II).

    Denn aus dem eben schon erwähnten Umstand, dass Ähnlichkeiten von Geschmacksmustern in Merkmalen, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung haben, folgt nicht, dass Unterschieden in den Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, vom informierten Benutzer ebenfalls nur geringe Bedeutung beigemessen wird (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 60 - Kinderwagen II).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Entscheidend ist, ob der ästhetische Gesamteindruck, der sich aus den Gestaltungselementen ergibt, die für den ästhetischen Eindruck des Musters von Bedeutung sind, bereits bei vorbekannten Formen zu finden ist (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).

    Nach der Rechtsprechung des BGH war ein Muster im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG 1986 neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. GRUR 1969, 90 (94) - Rüschenhaube; GRUR 2000, 1023 (1026) - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2004, 427 (428) - Computergehäuse).

    Die USA gehören zu dem Kulturkreis, von dem erwartet werden kann, dass inländische Fachkreise ihn bei Mustergestaltungen grundsätzlich in ihre Beobachtungen einbeziehen (vgl. BGH GRUR 1969, 90 (95) - Rüschenhaube; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., 1996, § 1 Rdnr. 137 a.E.).

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14

    Designverletzung Schieferplatten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Für den Zeitraum vor diesem Zeitpunkt macht die A GmbH & Co. KG Ansprüche im Parallelverfahren 31 O 549/14, OLG Köln, 6 U 31/18 geltend.

    Eine andere Beurteilung ist entgegen der im Urteil des Landgerichts Köln (31 O 549/14 (Anlage KMG 5) zum Ausdruck gekommenen Ansicht auch nicht im Hinblick auf die auch technische Funktion der Fersen gerechtfertigt.

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14, vom 16.01.2018 abgeändert, soweit die Klage Erfolg hatte, und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14 vom 16.01.2018 abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Es kann sich mithin aber auch mit der Vorlage der Urschrift begnügen, wenn die erkennenden Richter sie übersetzen können (vgl. BGH NJW 89, 1432 (1433); Greger in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 142 Rdnr. 17; von Selle in: BeckOK ZPO, Stand 01.07.2018, § 142 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH war ein Muster im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG 1986 neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. GRUR 1969, 90 (94) - Rüschenhaube; GRUR 2000, 1023 (1026) - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2004, 427 (428) - Computergehäuse).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 20 U 34/04
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Der Senat verbleibt insofern bei der schon in seinen Urteilen vom 23.03.2010 (I-20 U 34/04) und 23.07.2013 (I-20 U 66/12) getroffenen Feststellung, dass die zum Klagedesign 1 hinterlegten Lichtbilder das Vorhandensein zweier Fersen deutlich erkennen lassen, auch wenn diese nicht "ins Auge springen".
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01

    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten

  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht

  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • BPatG, 19.12.2007 - 5 W (pat) 403/07
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 31/18
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