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OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Beeinträchtigung der familiären Beziehungen des Bf. unbeabsichtigte Nebenfolge der Residenzpflicht für Notare ist, die alle Berufsangehörigen in gleicher Weise trifft (BVerfGE 12, 151, 176;14, 34, 38 f.; 28, 104, 112 f.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
2. Auslegung und Anwendung des § 10 Abs. 2 S. 2 BNotO durch die angegriffene Entscheidung sind vom BVerfG nur eingeschränkt überprüfbar ( BVerfGE 18, 85, 92 f.). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht folgt ( BVerfGE 69, 141, 143 m. w. N.).
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Beeinträchtigung der familiären Beziehungen des Bf. unbeabsichtigte Nebenfolge der Residenzpflicht für Notare ist, die alle Berufsangehörigen in gleicher Weise trifft (BVerfGE 12, 151, 176;14, 34, 38 f.; 28, 104, 112 f.). - BFH, 31.07.1991 - II R 17/88
Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Personenstand einer Grundbesitz haltenden …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
12. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Übertragung einer Beteiligung von 99 v.H. an Grundbesitz haltender Personengesellschaft (BFH, Urteil vom 31.7.1991 - II R 17/88) GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 AO § 42 Der Wechsel im Personenstand einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft unterliegt nur dann der Grunderwerbsteuer gem. § 42 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn sämtliche Mitgliedschaftsrechte an der Gesellschaft übertragen werden. - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
Sie hebt die Pflicht, an deren Verletzung sie knüpft, nicht ebenfalls auf diese Stufe ( BVerfGE 80, 269, 278 = DNotZ 1989, 627 ). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1992 - 2 Wx 46/91
Im Zuge der Übertragung öffentlicher Aufgaben auf nicht staatliche Notare ist der Gesetzgeber grundsätzlich befugt, die Bedingungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben festzulegen ( BVerfGE 47, 285, 320).