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OLG Köln, 08.01.2003 - 13 U 98/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristete Ausfallbürgschaft nach dem so genannten DtA-Bürgschaftsprogramm; Unverzügliche Rechtsverfolgung nach zunächst nur vorläufiger Wahrung der Rechte; Unvermeidbarkeit des objektiv eingetretenen Verlustes trotz gehöriger Sorgfalt bei der Verfolgung des verbürgten ...
- Judicialis
GesO § 2 Abs. 4; ; BGB § 772; ; BGB § 777 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.12.1999 - 12 O 99/99
- OLG Köln, 27.09.2000 - 13 U 98/00
- OLG Köln, 08.01.2003 - 13 U 98/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Ausfallbürgschaft; Verzinsung von zu …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.2003 - 13 U 98/00
Bei der Ausfallbürgschaft gehört nicht nur der objektiv eingetretene Verlust, sondern auch dessen Unvermeidbarkeit trotz gehöriger Sorgfalt bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs und der Verwertung vorrangiger Sicherheiten zu den vom Gläubiger darzulegenden und zu beweisenden Anspruchsvoraussetzungen (BGH NJW 1999, 1467, 1469 f.; Urteil des BGH in dieser Sache vom 13.06.2002, Seite 5/6 des Urteilsabdrucks). - BGH, 13.06.2002 - IX ZR 398/00
Inanspruchnahme eines Bürgen aus einer befristeten Bürgschaft
Auszug aus OLG Köln, 08.01.2003 - 13 U 98/00
Auf die Revision, mit der die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils erstrebt hat, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.06.2002 - IX ZR 398/00 - das Urteil des Senats vom 27.09.2000 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - zurückverwiesen.