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   OLG Köln, 08.01.2018 - I-2 Wx 270/17   

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https://dejure.org/2018,10643
OLG Köln, 08.01.2018 - I-2 Wx 270/17 (https://dejure.org/2018,10643)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.2018 - I-2 Wx 270/17 (https://dejure.org/2018,10643)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - I-2 Wx 270/17 (https://dejure.org/2018,10643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Kommanditistenausscheidung als Eigentümer aus eingetragener GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich der antragstellenden Vertragspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 684
  • FGPrax 2018, 60
  • Rpfleger 2018, 368
  • NZG 2018, 872
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Insoweit tritt der Grundsatz zurück, dass das Grundbuch von überflüssig erscheinenden Eintragungen freizuhalten ist (KG, NJW-RR 1993, 151).

    Insoweit wird mit Recht hervorgehoben, dass auch bloße Ordnungsvorschriften wie diejenige des § 39 Abs. 1 GBO verpflichtend sind und ihre Eigenschaft als Vorschrift des Grundbuchverfahrens eher eine strenge, der Zulassung von Ausnahmen abgeneigte Auslegung rechtfertigt, wenn nicht ihr Wert als einer die verschiedene Deutung und damit Ungleichmäßigkeit der Handhabung oder sogar Willkür ausschließenden Anweisung für die Grundbuchführung geschmälert werden soll (RG JFG 31, 329/332; KG, NJW-RR 1993, 151).

    Diese ihrem Wortlaut nach nur einen bestimmten Fall der Gesamtrechtsnachfolge betreffende Ausnahmeregelung dient dem Zweck, dem Erben die Kosten einer Eintragung zu ersparen, die im Falle der Übertragung oder Aufhebung des Rechts sogleich wieder zu löschen wäre, sowie der Erleichterung des Grundbuchverkehrs in diesem Einzelfall (KG, NJW-RR 1993, 151 m.w.N. aus der Literatur).

    Diesen Fällen ist gemeinsam, dass - wie bei der in § 40 Abs. 1 GBO allein genannten Erbfolge - ein Rechtssubjekt kraft Gesetzes in die Rechtsverhältnisse eines anderen, untergegangenen Rechtssubjekts eintritt (vgl. KG, NJW-RR 1993, 151).

  • RG, 13.11.1915 - V B 1/15

    Ist die Ausnahmevorschrift des § 41 Abs. 1 GBO. zugunsten einer Gemeinde

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf gesetzlicher Grundlage und ohne weiteren Übertragungsakt stattfindet, und zwar deswegen, weil "der eingetragene Rechtsvorgänger sein Dasein eingebüßt hat" (RGZ 87, 284, 287; Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 13).

    Unter Anwendung dieser Grundsätze ist in der Rechtsprechung eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO z.B. bei dem Anfall des Vermögens eines aufgelösten Vereins oder einer Stiftung an den Fiskus kraft Gesetzes gemäߠ§§ 45 Abs. 3, 46, 88 BGB (vgl. KG JFG 1, 289/292), bei dem mit dem Erlöschen juristischer Personen verbundenen Vermögensübergang bei Umwandlungen gemäߠ§§ 5, 44 Abs. 1, 49 Abs. 2 UmwG, Verschmelzungen oder Vermögensübertragungen nach §§ 346 Abs. 3, 353 Abs. 5, 359 Abs. 2 AktG und § 93 e Abs. 1 GenG sowie § 44 Abs. 3 und 4, § 44 b Abs. 2 VAG i.V.m. § 346 Abs. 3 AktG, bei Fällen des Rechtsübergangs durch Staatensukzession (z.B. Art. 135 Abs. 2, 3 und 6 GG) bzw. durch Eingemeindung oder Teilung von Gemeinden (RGZ 87, 284 (286 f.); KGJ 41 A 213/216 f. und 52 A 187; KG OLG 32, 312) sowie bei Fällen des Rechtsübergangs kraft Gesetzes gemäß den §§ 1483 ff BGB beim Entstehen der fortgesetzten Gütergemeinschaft (KG JFG 1, 289/292 f. und 293/295 ff.) bejaht worden (vgl. auch OLG München, Rpfleger 2006, 538, Staudinger/Gursky, BGB, Bearb. 2013, § 892 Rn. 48; Bauer/von Oefele, 3. Aufl. 2013, GBO, § 40 Rn 15).

  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Tut er dies - wie hier - nicht, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Eintragungsantrag für alle Antragsberechtigten gestellt wird (vgl. nur BGH, NJW 1985, 3070; OLG Hamm, FGPrax 2016, 55).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 71/02

    Voreintragung von Bruchteilseigentum bei Anteilsübertragung des Ehegatten und

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist zu Recht ergangen, denn vorliegend besteht ein behebbares Eintragungshindernis darin, dass die Beteiligte zu 1) nicht im Grundbuch eingetragen ist (zur Möglichkeit einer Zwischenverfügung in diesem Fall vgl. BayObLG, MittBayNot 1990, 349; BayObLG, NJW-RR 2003, 12; vgl. auch KG, FGPrax 2011, 270).
  • OLG München, 27.04.2006 - 32 Wx 67/06

    Grunderwerb durch Gesellschafter bürgerlichen Rechts - Voreintragung bei Vollzug

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Unter Anwendung dieser Grundsätze ist in der Rechtsprechung eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO z.B. bei dem Anfall des Vermögens eines aufgelösten Vereins oder einer Stiftung an den Fiskus kraft Gesetzes gemäߠ§§ 45 Abs. 3, 46, 88 BGB (vgl. KG JFG 1, 289/292), bei dem mit dem Erlöschen juristischer Personen verbundenen Vermögensübergang bei Umwandlungen gemäߠ§§ 5, 44 Abs. 1, 49 Abs. 2 UmwG, Verschmelzungen oder Vermögensübertragungen nach §§ 346 Abs. 3, 353 Abs. 5, 359 Abs. 2 AktG und § 93 e Abs. 1 GenG sowie § 44 Abs. 3 und 4, § 44 b Abs. 2 VAG i.V.m. § 346 Abs. 3 AktG, bei Fällen des Rechtsübergangs durch Staatensukzession (z.B. Art. 135 Abs. 2, 3 und 6 GG) bzw. durch Eingemeindung oder Teilung von Gemeinden (RGZ 87, 284 (286 f.); KGJ 41 A 213/216 f. und 52 A 187; KG OLG 32, 312) sowie bei Fällen des Rechtsübergangs kraft Gesetzes gemäß den §§ 1483 ff BGB beim Entstehen der fortgesetzten Gütergemeinschaft (KG JFG 1, 289/292 f. und 293/295 ff.) bejaht worden (vgl. auch OLG München, Rpfleger 2006, 538, Staudinger/Gursky, BGB, Bearb. 2013, § 892 Rn. 48; Bauer/von Oefele, 3. Aufl. 2013, GBO, § 40 Rn 15).
  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 7/53

    Reichsmarkhypothek. Eintragung der Abtretung

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Denn es ist in der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 39 Abs. 1 GBO jedenfalls auch dem Zweck dient, den Rechtsstand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (vgl. RGZ 133, 279, 283; BGHZ 16, 101).
  • BGH, 29.03.1990 - VII ZR 324/88

    Verzugsschaden bei verspäteter Fertigstellung eines Mietwohnungsgebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist zu Recht ergangen, denn vorliegend besteht ein behebbares Eintragungshindernis darin, dass die Beteiligte zu 1) nicht im Grundbuch eingetragen ist (zur Möglichkeit einer Zwischenverfügung in diesem Fall vgl. BayObLG, MittBayNot 1990, 349; BayObLG, NJW-RR 2003, 12; vgl. auch KG, FGPrax 2011, 270).
  • OLG Dresden, 25.11.1993 - 8 U 193/93

    Wirkung der Grundbucheintragung - Öffentlicher Glaube - Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    In Rechtsprechung und Literatur wird diese Vorschrift zwar entsprechend für Rechtsübergänge herangezogen, die dem Erbgang vergleichbar sind (vgl. z.B. OLG Jena, OLGR 1998, 402; OLG Dresden, OLG-NL 1994, 155; BeckOK GBO/Hügel, § 40 Rn. 3ff.; Demharter GBO, 30. Aufl. 2016, § 40 Rn. 9; Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 13).
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist zu Recht ergangen, denn vorliegend besteht ein behebbares Eintragungshindernis darin, dass die Beteiligte zu 1) nicht im Grundbuch eingetragen ist (zur Möglichkeit einer Zwischenverfügung in diesem Fall vgl. BayObLG, MittBayNot 1990, 349; BayObLG, NJW-RR 2003, 12; vgl. auch KG, FGPrax 2011, 270).
  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 70/15

    Zur Richtigstellung des Grundbuchs bei identitätswahrendem Formwechsel einer GbR

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
    Insoweit ist keine Berichtigung, sondern lediglich eine Richtigstellung des Grundbuchs erforderlich ist, weil der Rechtsträger bei einem solchen Formwechsel derselbe geblieben wäre (vgl. hierzu OLG München, Rpfleger 2016, 217; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 22.03.2010 - 5 W 78/10).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2010 - 5 W 78/10

    Grundbuchverfahren: Namensberichtigung nach Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in

  • RG, 24.09.1931 - V B 7/31

    Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des

  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2018, 60 veröffentlicht ist, meint, für die Vornahme der beantragten Eintragung einer Vormerkung bedürfe es gemäß § 39 Abs. 1 GBO der Voreintragung der Beteiligten zu 1 im Wohnungsgrundbuch.
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