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   OLG Köln, 08.02.2007 - 2 Ws 67/07   

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https://dejure.org/2007,7533
OLG Köln, 08.02.2007 - 2 Ws 67/07 (https://dejure.org/2007,7533)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2007 - 2 Ws 67/07 (https://dejure.org/2007,7533)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 2 Ws 67/07 (https://dejure.org/2007,7533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftbefehl; sicheres Geleit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 112
    Haftbefehl; sicheres Geleit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung sicheren Geleits trotz des Erlasses eines Haftbefehls; Erlass eines Haftbefehls wegen Nichterscheinens eines Angeklagten zum ersten Verhandlungstag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 135
  • NStZ-RR 2007, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1991 - 4 BJs 42/89

    Sicheres Geleit zur Vernehmung als Partei in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2007 - 2 Ws 67/07
    Ein Rechtsanspruch des Beschuldigten auf sicheres Geleit besteht nicht (vgl BGH NStZ 91, 501; OLG Düsseldorf NStZ-RR 99, 245; LR-Walter Gollwitzer aaO, Randnr 13; KK-Engelhardt aa0, Randnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1998 - 3 Ws 672/98
    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2007 - 2 Ws 67/07
    Ein Rechtsanspruch des Beschuldigten auf sicheres Geleit besteht nicht (vgl BGH NStZ 91, 501; OLG Düsseldorf NStZ-RR 99, 245; LR-Walter Gollwitzer aaO, Randnr 13; KK-Engelhardt aa0, Randnr. 8).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung;

    a) Den Tatbestand der Geiselnahme erfüllt, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt und dabei beabsichtigt, sein Opfer während der Dauer der Bemächtigungslage (BGH, Urteil vom 10. Juni 2007 - 1 StR 157/07, NStZ-RR 2007, 243; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302; Fischer, aaO § 239b Rn. 6) durch die Drohung mit dem Tode, einer schweren Körperverletzung oder mit Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen (§ 239b Abs. 1 1. Alt. StGB) Dasselbe gilt, wenn der Täter das Opfer zunächst ohne Nötigungsabsicht in seine Gewalt bringt und anschließend den von ihm geschaffenen Zustand zur Nötigung mittels einer qualifizierten Drohung ausnutzt (§ 239b Abs. 1 2. Alt. StGB).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 39/10

    Bedingte Entlassung, Anhörung, Ausnahme, Auslandsaufenthalt

    Ob es dabei Sache der Verurteilten ist, bei der Vollstreckungsbehörde die Aussetzung des Vollstreckungshaftbefehls für die Dauer der Durchführung des Verfahrens nach §§ 454 Abs. 1, 2 StPO, 57 Abs. 1, 2 StGB zu erwirken, sofern sie das Risiko ihrer Verhaftung bei der Einreise und die Aufnahme in den Strafvollzug nicht in Kauf nehmen will ( vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, S. 223), und inwieweit und nach welcher Maßgabe Fragen des freien Geleits zu prüfen und zu entscheiden sind (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2007, S. 243), wäre gleichsam im Einzelfall durch die Strafvollstreckungskammer zu klären.
  • KG, 18.08.2014 - 5 Ws 2/14

    Anhörung eines ausgewiesenen Verurteilten

    Sie hat insoweit zu entscheiden, ob es Sache des Verurteilten ist, bei der Vollstreckungsbehörde die Aufhebung oder Aussetzung des Vollstreckungshaftbefehls für die Dauer des Aussetzungsverfahrens nach §§ 454 Abs. 1, Abs. 2 StPO, 57 Abs. 1 StGB zu erwirken, sofern er das Risiko seiner Verhaftung bei der Einreise und die Aufnahme in den Strafvollzug nicht in Kauf nehmen will (vgl. OLG Bamberg StV 2011, 421; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, S. 223; OLG Köln StV 2009, 261), und inwieweit und nach welcher Maßgabe die Erteilung sicheren Geleits in Betracht kommt (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2007, 243).
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