Rechtsprechung
OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Musterbelehrung für den Widerruf?
- JurPC
Alte Musterbelehrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen bei Verwendung einer geänderten Musterbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen; Verwendung der neuen Musterbelehrung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung?
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Verwendung der bis zum 04.08.2011 gültigen Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertersatz ist nicht wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Köln - 33 O 261/12
- OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 301
- K&R 2013, 502
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
Überschrift zur Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung;… EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner). - EuGH, 03.09.2009 - C-489/07
Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (…vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung; EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner).
- OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14
Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln
Sie ist daher nicht zu beanstanden (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 301).