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   OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13   

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https://dejure.org/2013,8626
OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Alte Musterbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen bei Verwendung einer geänderten Musterbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen; Verwendung der neuen Musterbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verwendung der bis zum 04.08.2011 gültigen Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertersatz ist nicht wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

  • LG Köln - 33 O 261/12
  • OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 301
  • K&R 2013, 502
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
    Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung; EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
    Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung; EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner).
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