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OLG Köln, 08.03.2017 - 16 U 148/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 157, 779, 2145; ZPO § 287 Abs. 6
Wirksamkeit eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsansprüche eines Vergleichs
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlungsansprüche eines Vergleichs
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 145
Zahlungsansprüche eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung einer Vorerbin aus einer Vereinbarung
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.09.2016 - 12 O 215/15
- OLG Köln, 08.03.2017 - 16 U 148/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 19.09.2016 - 12 O 215/15
Nacherbfall - Zahlungsanspruch aus abgetretenem Recht
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2017 - 16 U 148/16
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 19.09.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln (12 O 215/15) teilweise abgeändert und die Beklagte - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin 11.535,88 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2015 zu zahlen. - BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83
Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2017 - 16 U 148/16
Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 26.11.1984 - VIII ZR 217/83 = NJW 1985, 1556 Rz. 59), wonach für den Fall, dass das Rechtsmittelgericht in Abweichung von der Vorderinstanz über Hilfsaufrechnungsforderungen nicht entscheidet, der Streitwert nachträglich auf den Streitwert der Rechtsmittelinstanz herabzusetzen ist.