Rechtsprechung
OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung bei der Geltendmachung entgangenen Gewinns i.S.v. § 252 S. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 252 S. 2; ZPO § 287 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns i.S. von § 252 S. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.10.2010 - 10 O 167/10
- OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94
Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …
Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Das Gesetz sieht für den Schadensnachweis beim entgangenen Gewinn durch die Regelungen in § 252 S. 2 BGB i. V. m. § 287 Abs. 1 ZPO in der Tat Beweiserleichterungen für den - möglichen - Geschädigten vor [vgl. hierzu statt vieler etwa: BGH, Urteil vom 17. Januar 1995, VI ZR 262/94, NJW 1995, 1023, Juris-Rn. 12 - st. Rspr.].Die Prognose des entgangenen Gewinns in Sinne des § 252 S. 2 BGB sowie der nach dem Maßstab des § 287 Abs. 1 ZPO zu führende Schadensnachweis setzen allerdings voraus, dass die erforderlichen Anknüpfungstatsachen dargelegt und zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen worden sind [vgl. hierzu statt vieler etwa: BGH, Urteil vom 17. Januar 1995, VI ZR 62/94, NJW 1995, 1023, Juris-Rn. 13 - ebenfalls st. Rspr.].
- BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters
Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Gemäß § 252 S. 2 BGB gilt für die Schadensfeststellung derjenige Gewinn als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte; ist ersichtlich, dass der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, dann wird vermutet, dass er gemacht worden wäre; volle Gewissheit, dass die fraglichen Gewinne erzielt worden wären, ist nicht erforderlich [vgl. hierzu statt vieler etwa: BGH, Urteil vom 26. Juli 2005, X ZR 134/04, NJW 2005, 3348, Juris-Rn. 13, sowie BGH, Urteil vom 30. Mai 2001, VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542, Juris-Rn. 8, jeweils m. w. N. - st. Rspr.]. - BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04
Anforderungen an die Schadensermittlung
Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Gemäß § 252 S. 2 BGB gilt für die Schadensfeststellung derjenige Gewinn als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte; ist ersichtlich, dass der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, dann wird vermutet, dass er gemacht worden wäre; volle Gewissheit, dass die fraglichen Gewinne erzielt worden wären, ist nicht erforderlich [vgl. hierzu statt vieler etwa: BGH, Urteil vom 26. Juli 2005, X ZR 134/04, NJW 2005, 3348, Juris-Rn. 13, sowie BGH, Urteil vom 30. Mai 2001, VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542, Juris-Rn. 8, jeweils m. w. N. - st. Rspr.]. - LG Frankfurt/Main, 11.06.2008 - 13 O 61/06
Sorgfaltspflichten des Telekommunikationsunternehmens bei Umschaltung von …
Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 11. Juni 2008 [3 - 13 O 61/06, K&R 2008, 549, veröffentlicht auch in Juris]. - LG Bonn, 29.04.1996 - 1 O 481/95
Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Für die Frage, in welchem Umfang der Kläger durch die zeit- und teilweise fehlenden Einträge in Telefonverzeichnissen Gewinneinbußen erlitten haben könnte, ist aber maßgeblich allein auf diejenigen Patienten abzustellen, die den Kläger aufgrund von Einträgen in ein Telefonverzeichnis aufsuchen, sowie auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und mit welcher Auswirkung auf den Gewinn die Anzahl dieser Patienten in den fraglichen Zeiten zurückgegangen ist [vgl. hierzu auch die Entscheidung des LG Bonn vom 29. April 1996, 1 O 481/95, ArchivPT 1996, 343, Orientierungssatz auch veröffentlicht in Juris].
- OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 100/12
Anforderungen an die Darlegung des Schadens aufgrund der Sperrung des …
Der Geschädigte muss konkrete Anhaltspunkte vortragen, die Rückschlüsse auf Eintritt und Höhe des Schadens erlauben (OLG Köln B. v. 08.06.2011, 5 U 155/10, Rdnr. 4, zit. nach Juris).