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   OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19   

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https://dejure.org/2019,21685
OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19 (https://dejure.org/2019,21685)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.2019 - 2 Wx 190/19 (https://dejure.org/2019,21685)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 2 Wx 190/19 (https://dejure.org/2019,21685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 GNotKG auf die Jahresgebühr nach Nr. 11104 KV GNotKG

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 83 Abs. 1 S. 5; GNotKG § 81 Abs. 4
    Abwesenheitspflegschaft für Vermögensangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 189
  • FamRZ 2019, 1804
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19
    Gleichwohl ist eine Gebührenstaffelung und Typisierung, welche auch Grundsätzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt, zulässig, soweit damit den unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung getragen wird, so dass auf diese Weise die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt wird (vgl. BVerfG, 06.02.1979, 2 BvL 5/76).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19
    Insbesondere sind die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2006, 1 BvR 1484/99, zu § 92 KostO nicht übertragbar.
  • BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09

    § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19
    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2012, 1 BvR 2096/09, und vom 12.02.1992, 1 BvL 1/89, gebieten keine andere Sichtweise.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19
    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2012, 1 BvR 2096/09, und vom 12.02.1992, 1 BvL 1/89, gebieten keine andere Sichtweise.
  • BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96

    Voraussetzung der Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19
    Eine Wertfestsetzung gem. § 79 GNotKG kommt auch bei Dauerbetreuungen oder -pflegschaften in Betracht, wenn sich die Gebühr nach dem Wert des Vermögens richtet (zur KostO: BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3Z 116/96, Rpfleger 1997, 86).
  • LG Lübeck, 14.12.2021 - 7 T 299/21

    Festsetzung des Vermögenswerts für die Jahresgebühr bei Dauerbetreuung

    Dem Erfordernis einer Wertfestsetzung nach § 79 GNotKG in einem gesonderten Wertfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass es sich bei dem festzusetzenden Betrag nicht um einen den Tabellen A oder B zugrunde liegenden Geschäftswert handelt, sondern um den Wert des von der Betreuung erfassten Vermögens (vgl. insoweit auch OLG Köln FGPrax 2019, 189 zu Nr. 11104 KV GNotKG).

    Eine Wertfestsetzung entsprechend § 79 GNotKG kommt auch bei Dauerbetreuungen in Betracht, wenn sich die Gebühr nach dem Wert des Vermögens richtet (vgl. insoweit auch OLG Köln FGPrax 2019, 189 zu Nr. 11104 KV GNotKG; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1997, 86 zu § 92 KostO a.F.; a.A. Volpert in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. (2021), Nr. 11101 KV GNotKG, Rn. 53).

    Dies bringt zugleich den Vorteil mit sich, dass ein Kostenbeamter im Regelfall nicht mit der Wertermittlung belastet wird (vgl. insoweit auch OLG Köln FGPrax 2019, 189 zu Nr. 11104 KV GNotKG).

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