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   OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02   

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https://dejure.org/2003,9370
OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Negativfeststellungsklage zu Ansprüchen aus Vertriebsvertrag und aus kaufrechtlichen Beziehungen; Verlust des Rügerechts betreffend die internationale Zuständigkeit des Gerichts bei rügeloser Einlassung; Begriff des zuerst angerufenen Gerichts; Heilung von ...

  • Judicialis

    GWB § 34; ; HZÜ § 5 Abs. 2; ; ZPO § 172; ; ZPO § 176 a.F.; ; ZPO § 184 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 187 a. F.; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 18, 27
    Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Zum Geltungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15.11.1965 (im folgenden : HZÜ) hat demzufolge der BGH entschieden (Beschl. vom 2.12.1992, BGHZ 120, 305, 320 ff.), dass keine Heilungsmöglichkeit bestehe, weil diese in dem Übereinkommen nicht vorgesehen sei.
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Entscheidend dafür, ob derselbe Anspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ verfolgt wird, ist nicht die formale Identität der Anträge, sondern der "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (sogen. "Kernpunkt"-Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urt. vom 8.12.1987 - Rs 144/86 -, NJW 1989, 665, 666 unter 16.; BGH vom 11.12.1996, NJW 1997, 870, 872 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Entscheidend dafür, ob derselbe Anspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ verfolgt wird, ist nicht die formale Identität der Anträge, sondern der "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (sogen. "Kernpunkt"-Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urt. vom 8.12.1987 - Rs 144/86 -, NJW 1989, 665, 666 unter 16.; BGH vom 11.12.1996, NJW 1997, 870, 872 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZB 9/01

    Nachweis der Klagezustellung im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Hinreichende Tatsachen zur Entkräftung dieser eine ordnungsgemäße Zustellung beweisenden öffentlichen Urkunde hat die Klägerin nicht dargetan (vgl. zur Beweiskraft des Zustellungszeugnisses gemäß § 418 Abs. 1 ZPO, die selbst einer ausländischen Urkunde zukommt, BGH BB 2002, 68).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 75/99

    Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Demgemäß kann auch vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 18 EuGVÜ, wonach das erste Verteidigungsvorbringen nach dem für das angerufene Gericht geltenden Prozeßrecht eine nachträgliche Rüge der fehlenden Zuständigkeit ausschließt (vgl. BGH vom 18.9.2001, NJW-RR 2002, 1357-1359; EuGH vom 24.6.1981 - Rs150/80 -, IPRax 1982, 234-238; vgl. auch OLG Koblenz vom 30.11.1990, RIW 1991, 63 f. = EuZW 1991, 158-160), von einer solchen rügelosen Einlassung der Beklagten im vorliegenden Fall nicht die Rede sein.
  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 110/02

    Einfluss einer Forderungsabtretung auf die Feststellung der Identität der in zwei

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Die Aushändigung der Klage an die Beklagte erfolgte am 12.10.2001 (Anlagen B 15 und B 16 in der Sache 16 U 110/02, OLG Köln).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Immerhin behandelt der Bundesgerichtshof in seiner immer noch maßgeblichen, vielfach und allein zitierten Entscheidung vom 25.11.1993 (BGHZ 124, 237 ff.) die Frage lediglich für deliktische Ansprüche und spricht davon, dass die Grundsätze über die Behandlung doppelrelevanter Tatsachen auch für die internationale Entscheidungszuständigkeit deutscher Gerichte gelten "sollen" (a.a.O., S. 241).
  • EuGH, 07.06.1984 - 129/83

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Die Bestimmung des Art. 21 EuGVÜ ist nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 7.6.1984 - Rs 129/83 -, NJW 1984, 2759) dahin auszulegen, daß als "zuerst angerufenes Gericht" dasjenige anzusehen ist, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen sind für jedes der betroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu bestimmen.
  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Der Umstand, dass die Beklagte mit der Klage vom 31.3.2001 eine weitere juristische Person verklagt hat und damit für diese Klage keine vollständige Parteienidentität besteht, steht der Anwendung des Art. 21 EuGVÜ nicht entgegen (vgl. EuGH vom 6.12.1994 - C 406/92 -, JZ 1995, 616-619 unter Leitsatz 2.).
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