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   OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02   

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https://dejure.org/2003,8973
OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02 (https://dejure.org/2003,8973)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2003 - 13 U 168/02 (https://dejure.org/2003,8973)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 13 U 168/02 (https://dejure.org/2003,8973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substantiierte Darlegung beim Darlehensrückzahlungsanspruch ; Vorlage von Urkunden zur Ausräumung des Einwandes gegen die Rechtmäßigkeit einer Pfandverwertung; Ordnungsgemäße Pfandverwertung eines Gegenstandes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02
    Der Kläger muss den Darlehensrückzahlungsanspruch in der behaupteten Höhe mit allen Positionen und für die Berechnung notwendigen Angaben so substantiiert darlegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Prüfung möglich ist (BGH, NJW 1983, 2879; NJW 1991, 2108; NJW-RR 2002, 986; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).
  • OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00

    Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02
    Der Kläger muss den Darlehensrückzahlungsanspruch in der behaupteten Höhe mit allen Positionen und für die Berechnung notwendigen Angaben so substantiiert darlegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Prüfung möglich ist (BGH, NJW 1983, 2879; NJW 1991, 2108; NJW-RR 2002, 986; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2003 - 13 U 168/02
    Der Kläger muss den Darlehensrückzahlungsanspruch in der behaupteten Höhe mit allen Positionen und für die Berechnung notwendigen Angaben so substantiiert darlegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Prüfung möglich ist (BGH, NJW 1983, 2879; NJW 1991, 2108; NJW-RR 2002, 986; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 144/17

    Anspruch auf Erstattung der Selbstvornahmekosten bei nicht abgenommenem

    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel des ersten Rechtszuges, sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, so bereits Senatsurteile vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 - und 31. Mai 2006 - 4 U 1/06 -, ebenso OLG Köln Urteil vom 8. Oktober 2003 - 13 U 168/02 - Rdnr. 4).
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