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   OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10   

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OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2010,20219)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2010 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2010,20219)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2010,20219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZO § 411 Abs. 3
    Anforderungen an die Beweiswürdigung in medizinischen Streitfragen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 10/00

    Berücksichtigung eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Außerdem ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit von einer Partei vorgelegten Privatgutachten geboten (vgl. BGH a.a.O. sowie NJW 2001, 77, 78).

    Das trifft in der Sache zu, ändert nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2001, 77, 78) aber nichts daran, dass das Gericht sich mit diesen Gutachten hätte sorgfältig auseinandersetzen müssen.

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Dazu ist - sofern es zweckmäßig erscheint - der Gutachter nicht nur zur Ergänzung seines schriftlichen Gutachtens zu veranlassen, sondern gegebenenfalls mündlich gemäß § 411 Abs. 3 ZPO anzuhören, ohne dass hierzu ein Antrag der beweispflichtigen Partei erforderlich wäre (vgl. BGH VersR 1981, 752, juris Tz. 8; NJW-RR 1994, 219, 220; NJW-RR 2000, 44, 46).
  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Dazu ist - sofern es zweckmäßig erscheint - der Gutachter nicht nur zur Ergänzung seines schriftlichen Gutachtens zu veranlassen, sondern gegebenenfalls mündlich gemäß § 411 Abs. 3 ZPO anzuhören, ohne dass hierzu ein Antrag der beweispflichtigen Partei erforderlich wäre (vgl. BGH VersR 1981, 752, juris Tz. 8; NJW-RR 1994, 219, 220; NJW-RR 2000, 44, 46).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 7 U 103/88
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Das Landgericht hat insoweit verfahrensfehlerhaft die Anwendbarkeit des § 287 ZPO bereits dem Grunde nach verneint (vgl. zum Verfahrensfehler durch Verkennung der Anwendbarkeit von § 287 ZPO: OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 221 f. juris Tz. 29).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Bei entsprechendem Hinweis hätte er auch einen Antrag auf mündliche Anhörung des neurochirurgischen Sachverständigen stellen können, dem das Gericht - auch wenn es eine Erläuterung für nicht geboten hielt - hätte stattgeben müssen (vgl. BGH NJW 2006, 3054, 3055 Tz. 22).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Dazu ist - sofern es zweckmäßig erscheint - der Gutachter nicht nur zur Ergänzung seines schriftlichen Gutachtens zu veranlassen, sondern gegebenenfalls mündlich gemäß § 411 Abs. 3 ZPO anzuhören, ohne dass hierzu ein Antrag der beweispflichtigen Partei erforderlich wäre (vgl. BGH VersR 1981, 752, juris Tz. 8; NJW-RR 1994, 219, 220; NJW-RR 2000, 44, 46).
  • OLG Celle, 10.06.2004 - 14 U 37/01

    Leichte Distorsion der Halswirbelsäule; Unfall mit einer geringen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10
    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 1 U 55/98
  • OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04

    Zur Frage der Zurechenbarkeit einer unmittelbar nach einem Verkehrsunfall mit

  • OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 11 U 104/20

    Anforderungen an die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts eines Pkw

    Wird von der Eingangsinstanz § 287 ZPO zu Unrecht nicht angewendet, so liegt ein Verfahrensmangel im Sinne des Gesetzes vor (vgl. dazu OLG Köln, Urt. v. 08.12.2010 - 13 U 39/10, juris Rdn. 37 = BeckRS 2011, 20301; OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.1988 - 7 U 103/88, LS 3, juris Rdn. 29 = BeckRS 9998, 8176; ferner MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 538 Rdn. 46; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 538 Rdn. 28).
  • LG Halle, 01.02.2018 - 3 O 278/14
    Daneben ist ein wesentlicher Verfahrensfehler darin zu sehen, dass das Landgericht offenkundig die Grenzen einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO verkannt hat, was ebenfalls eine Aufhebung der angefochtenen Urteile und die Zurückverweisung der Sache eröffnet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az.: 13 U 39/10, zitiert nach Juris, Rdnr. 37; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1989, 221).
  • OLG Naumburg, 24.11.2016 - 42 U 10/16
    Daneben ist ein wesentlicher Verfahrensfehler darin zu sehen, dass das Landgericht offenkundig die Grenzen einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO verkannt hat, was ebenfalls eine Aufhebung der angefochtenen Urteile und die Zurückverweisung der Sache eröffnet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az.: 13 U 39/10, zitiert nach juris, Rdnr. 37; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1989, 221).
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