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   OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93   

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https://dejure.org/1994,2577
OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93 (https://dejure.org/1994,2577)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 Wx 48/93 (https://dejure.org/1994,2577)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 Wx 48/93 (https://dejure.org/1994,2577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung der Löschungsabsicht einer Gesellschaft; Wiederholte Pflichtverletzung der Gesellschaft durch verspätete Einreichung von Bilanzen; Fristen für die Einreichung von Bilanzen; Nachholbarkeit der Glaubhaftmachung hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LöschG § 2; HGB § 325 Abs. 2 § 326
    Löschung der GmbH (nur) bei Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 726
  • FGPrax 1995, 41
  • BB 1994, 976
  • Rpfleger 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93
    Vermögen im Sinne des Löschungsgesetzes sind Werte, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt, wobei jeder zugunsten der Gläubiger verwertbare Aktivposten ausreicht und bereits das Vorhandensein von Vermögen in geringem Umfang der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegensteht (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1451, 1452 = GmbHR 1992, 618, 619; OLG Hamm GmbHR 1993, 295, 298; Baumbach/Hueck a.a.O. Rn. 2; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. Rn. 11 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 05.12.1991 - 9 W 73/91

    Gesellschaftsrecht; Löschung einer Gesellschaft bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93
    Die gegenteilige Meinung, daß die Glaubhaftmachung bis zur Eintragung der Löschung nachgeholt werden kann, wird nicht nur von einigen Autoren vertreten, sondern entspricht ganz herrschender Meinung (vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 1992, 545 = GmbHR 1992, 53; LG Arnsberg GmbHR 1991, 426; LG Aurich GmbHR 1992, 679; LG Gießen GmbHR 1992, 54; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh a.a.O.; Hachenburg/Ulmer a.a.O.; Keidel/Schmitz/Stöber a.a.O.; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O).
  • OLG Hamm, 18.04.1991 - 27 U 137/90
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93
    Die gegenteilige Meinung, daß die Glaubhaftmachung bis zur Eintragung der Löschung nachgeholt werden kann, wird nicht nur von einigen Autoren vertreten, sondern entspricht ganz herrschender Meinung (vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 1992, 545 = GmbHR 1992, 53; LG Arnsberg GmbHR 1991, 426; LG Aurich GmbHR 1992, 679; LG Gießen GmbHR 1992, 54; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh a.a.O.; Hachenburg/Ulmer a.a.O.; Keidel/Schmitz/Stöber a.a.O.; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O).
  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93
    Vermögen im Sinne des Löschungsgesetzes sind Werte, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt, wobei jeder zugunsten der Gläubiger verwertbare Aktivposten ausreicht und bereits das Vorhandensein von Vermögen in geringem Umfang der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegensteht (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1451, 1452 = GmbHR 1992, 618, 619; OLG Hamm GmbHR 1993, 295, 298; Baumbach/Hueck a.a.O. Rn. 2; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. Rn. 11 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1993 - 3 Wx 357/92

    Amtslöschung, Vermögenslosigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93
    Für die Glaubhaftmachung eines solchen Sachverhalts kann die Vorlage eines Bankauszuges über ein nicht völlig unbedeutendes Gesellschaftsguthaben (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 69; Baumbach/Hueck a.a.O. Rn. 8 f; vgl. auch LG Lüneburg GmbHR 1992, 312) oder die Vorlage eines aktuellen Verrechnungsschecks über einen nicht unerheblichen Betrag (vgl. LG Aurich GmbHR 1992, 679) ausreichend sein.
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Unerheblich ist, dass insoweit die in der Löschungsankündigung vom 28. Juni 2013 gesetzte Frist von einem Monat versäumt wurde, da ein Widerspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er verspätet aber vor Löschung beim zuständigen Registergericht eingeht (Bahrenfuss/Streub, FamFG 2. Aufl. § 394 Rn. 16; OLG Köln, Rpfleger 1994, 360; BayObLGZ 1977, 320, 323).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06

    Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen

    Als Aktivvermögen sind dabei alle Werte anzusehen, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 360, 361; BayObLG Rpfleger 1995, 419; Jansen/Steder, aaO, § 141a Rn. 15).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01

    Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater

    Der Abwicklungssaldo in der Größenordnung von kaum mehr als 500 DM (oben A I 7) ist unter Liquidations-Gesichtspunkten unbedeutend (vgl. Oberlandesgericht -OLG- Köln vom 9. Februar 1994, 2 Wx 48/93, GmbHR 1994, 477 , Betriebs-Berater -BB- 1994, 976).
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